Steuersystem, Mehrwertsteuer-Reform

Steuersystem 21-10-0: Mehrwertsteuer-Reform bringt 16 Mrd. Euro

Veröffentlicht am: 29.05.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Steuermodell 21-10-0 soll ab 2027 das deutsche Umsatzsteuersystem vereinfachen und Grundnahrungsmittel von der Abgabe befreien.

Steuersystem 21-10-0: Mehrwertsteuer-Reform bringt 16 Mrd. Euro Illustration mit AI erstellt.
Steuersystem 21-10-0: Mehrwertsteuer-Reform bringt 16 Mrd. Euro Illustration mit AI erstellt.

Ab 2027 könnte es die Verbraucherpreise grundlegend verĂ€ndern. Die Reform soll das Mehrwertsteuersystem vereinfachen und gleichzeitig Milliarden fĂŒr die Entlastung von Gering- und Mittelverdienern freisetzen.

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Der Vorschlag sieht vor, die aktuelle Umsatzsteuer-Struktur durch drei klare SĂ€tze zu ersetzen: einen Normalsatz von 21 Prozent, einen ermĂ€ĂŸigten Satz von 10 Prozent und null Prozent fĂŒr Grundnahrungsmittel. Zum Vergleich: Derzeit gelten in Deutschland 19 Prozent regulĂ€r und 7 Prozent ermĂ€ĂŸigt. Nach aktuellen Diskussionen Ende Mai 2026 könnte die Neuregelung rund 16 Milliarden Euro zusĂ€tzliche Steuereinnahmen pro Jahr bringen.

Was sich fĂŒr Verbraucher Ă€ndert

Unter dem 21-10-0-Modell wĂŒrden viele Waren und Dienstleistungen teurer, da sie in den höheren 21-Prozent-Satz fallen. Betroffen wĂ€ren unter anderem AutokĂ€ufe, Kleidung, Elektronik, Treibstoff, Handwerkerleistungen und Streaming-Dienste. Im Gegenzug soll die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel den wöchentlichen Einkauf spĂŒrbar verbilligen.

Das Ziel: finanzielle Entlastung fĂŒr untere und mittlere Einkommen. BefĂŒrworter argumentieren, dass diese Hilfen ĂŒber die Mehrwertsteuer finanziert werden sollten, weil Spitzenverdiener nicht zusĂ€tzlich bei der Einkommensteuer belastet werden. Wer grĂ¶ĂŸere Anschaffungen plant, sollte den Zeitpunkt klug wĂ€hlen: Wer 2026 noch ein Auto fĂŒr 40.000 Euro kauft, spart bei einer spĂ€teren Steuererhöhung rund 800 Euro.

Kritik am „Steuerchaos"

Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler kritisiert das bestehende System als chaotisch. In der öffentlichen Debatte werden immer wieder Ungereimtheiten genannt – etwa der ermĂ€ĂŸigte Satz von 7 Prozent auf Kuhmilch bei gleichzeitigen 19 Prozent auf Hafermilch.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt die geplanten Steuererhöhungen entschieden ab. Der Verband warnt: Höhere Abgaben schwÀchten den privaten Konsum und die Unternehmensinvestitionen. Statt weiterer Differenzierung bei der Mehrwertsteuer fordert der HDE Entlastungen bei der Einkommensteuer und eine stÀrkere Reduzierung der Staatsausgaben.

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Weitere SteuerÀnderungen im Jahressteuergesetz 2026

Die Diskussion um das 21-10-0-Modell fĂ€llt zeitlich mit dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026 zusammen. Dieses Paket, das am 1. Juli 2026 im Kabinett beraten werden soll, enthĂ€lt mehrere technische und strukturelle Anpassungen:

  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Eine Neuregelung tritt voraussichtlich 2029 in Kraft
  • Zinssatz: Der Zinssatz der Abgabenordnung (AO) soll auf 3,6 Prozent pro Jahr angepasst werden
  • Forschung und Innovation: Die Höchstgrenze fĂŒr Forschungszulagen steigt auf 25 Millionen Euro
  • Kapitalertragsteuer: Der Freibetrag fĂŒr den Steuerabzug soll auf 100.000 Euro erhöht werden

Nachbarn machen vor, wie es geht

WĂ€hrend Deutschland noch debattiert, handelt Österreich bereits. Ab Juli 2026 senkt das Nachbarland die Mehrwertsteuer auf ausgewĂ€hlte Grundnahrungsmittel auf 4,9 Prozent. Das soll die Inflation im Folgejahr um 0,15 Prozentpunkte drĂŒcken. Zur Gegenfinanzierung fĂŒhrt Österreich im Oktober 2026 eine Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung ein – betroffen sind HĂ€ndler mit JahresumsĂ€tzen ĂŒber 100 Millionen Euro.

EuropÀisches Recht in Bewegung

Auch die europĂ€ische Rechtsprechung verĂ€ndert die Rahmenbedingungen. Ein Urteil des Gerichts der EuropĂ€ischen Union vom 11. Februar 2026 (Rechtssache T-689/24) stellt die deutsche Praxis infrage, wonach der Vorsteuerabzug zwingend eine physische oder digitale Rechnung erfordert. Das Gericht argumentierte, der Abzug mĂŒsse an die Erbringung der Dienstleistung selbst geknĂŒpft sein. Der Fall liegt nun beim EuropĂ€ischen Gerichtshof zur endgĂŒltigen Entscheidung.

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