Steuertermins, Vorauszahlungen

Steuertermins Juni: Vorauszahlungen bis 10. Juni fÀllig

Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 06:26 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Am 10. Juni laufen wichtige Steuerfristen ab. Der JStG-Entwurf 2026 plant unter anderem eine Verdopplung der Nachzahlungszinsen ab 2027.

Steuertermins Juni: Vorauszahlungen bis 10. Juni fÀllig Illustration mit AI erstellt.
Steuertermins Juni: Vorauszahlungen bis 10. Juni fÀllig Illustration mit AI erstellt.

SelbststĂ€ndige und Unternehmen stehen im Juni vor entscheidenden Steuerterminen – und das Finanzministerium plant weitreichende Änderungen.

Der 10. Juni markiert den ersten großen Einschnitt: Dann sind die vierteljĂ€hrlichen Vorauszahlungen fĂŒr Einkommen- und Körperschaftsteuer fĂ€llig. Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung fĂŒr Mai mĂŒssen bis zu diesem Datum bei den FinanzĂ€mtern eingegangen sein. Wer zu spĂ€t kommt, riskiert VerspĂ€tungszuschlĂ€ge – die Behörden setzen zunehmend auf automatisierte Mahnverfahren.

Nur zwei Tage spĂ€ter, am 12. Juni, endet die Frist fĂŒr VerbĂ€nde, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) abzugeben. Das Bundesfinanzministerium hatte den Entwurf am 26. Mai vorgelegt und damit die VerbĂ€ndeanhörung eingeleitet.

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Weitere Fristen bis Monatsende

Der Juni hĂ€lt noch weitere Termine bereit. Am 26. Juni mĂŒssen die SozialversicherungsbeitrĂ€ge fĂŒr Mai auf dem Konto der Einzugsstellen sein. Ende des Monats wird es dann richtig eng: Bis zum 30. Juni mĂŒssen kleine Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss einreichen. Zudem lĂ€uft an diesem Tag die Frist fĂŒr die Dokumentation außergewöhnlicher GeschĂ€ftsvorfĂ€lle sowie fĂŒr diverse AntrĂ€ge auf Energieentlastungen ab.

Was der JStG-Entwurf 2026 bringt

Der Referentenentwurf enthĂ€lt mehrere strukturelle Neuerungen, die Unternehmen langfristig betreffen werden. Besonders brisant: Die ZinssĂ€tze fĂŒr Steuernachzahlungen und -erstattungen (Vollverzinsung) bleiben zwar bis Ende 2026 bei monatlich 0,15 Prozent – ab 2027 sollen sie sich jedoch auf 0,3 Prozent pro Monat verdoppeln. Das dĂŒrfte vor allem bei lĂ€ngeren BetriebsprĂŒfungen teuer werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Forschungszulage: Der Bemessungsgrundbetrag soll von 15 auf 25 Millionen Euro steigen – rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026. Ein starkes Signal fĂŒr innovative Unternehmen.
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Das Finanzministerium plant die Umstellung auf ein Antragsmodell. AntrĂ€ge sollen ab Juli 2028 möglich sein, die vollstĂ€ndige Umsetzung folgt zum 1. Januar 2029.
  • GrundstĂŒcksbewertung: Eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten GrundstĂŒcken (§ 6f EStG) wird eingefĂŒhrt.
  • Kapitalertragsteuer: Die Freigrenze fĂŒr das Erstattungsverfahren soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen – eine deutliche Entlastung fĂŒr Anleger.

Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf voraussichtlich am 1. Juli 2026 beraten. Inkrafttreten soll das Gesetz noch in diesem Jahr.

Aktuelle Parameter fĂŒr 2026 – was Freiberufler wissen mĂŒssen

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UnabhĂ€ngig von den geplanten Neuerungen gelten fĂŒr das laufende Steuerjahr bereits feste GrĂ¶ĂŸen. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro, die Entfernungspauschale betrĂ€gt ab dem ersten Kilometer 38 Cent.

Kleinunternehmer mĂŒssen die Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Blick behalten. FĂŒr bewegliche WirtschaftsgĂŒter, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine degressive Abschreibung von 30 Prozent pro Jahr möglich. Der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro pro Stunde, die monatliche Grenze fĂŒr Minijobs betrĂ€gt entsprechend 603 Euro.

Steuerberater empfehlen SelbststĂ€ndigen dringend, noch vor dem 10. Juni ihre voraussichtlichen JahreseinkĂŒnfte zu ĂŒberprĂŒfen. Weichen die aktuellen Zahlen deutlich von den bisherigen SchĂ€tzungen ab, kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll sein. So lassen sich LiquiditĂ€tsengpĂ€sse vermeiden – und hohe Nachzahlungszinsen im nĂ€chsten Jahr.

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