Steuerzinsen: Satz steigt ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehrere Fristen laufen parallel, neue Gesetze kommen hinzu.
E-Rechnungspflicht: Mittelstand hinkt hinterher
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können. Die Formate XRechnung oder ZUGFeRD sind Pflicht. Doch die Praxis sieht anders aus.
Der Softwareanbieter Datev warnt Mitte Juli vor einer langsamen Umsetzung. Rund ein Drittel der Steuerberatungskanzleien berichtet, dass viele Mandanten erst kurz vor den Stichtagen mit der Umstellung beginnen. Besonders betroffen ist der Mittelstand.
Ab 2027 kommt die nächste Stufe: Dann müssen bestimmte Unternehmen E-Rechnungen nicht nur empfangen, sondern auch aktiv ausstellen können. Wer zu spät umstellt, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch Liquiditätsprobleme drohen, wenn Rechnungen wegen falscher Formate nicht verarbeitet werden.
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Jahressteuergesetz 2026: Verzugszinsen steigen deutlich
Finanzminister Klingbeil hat Mitte Juli den Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die Kernbotschaft: Steuerzinsen werden teurer.
Der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen soll ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr steigen. Das Ministerium verweist auf das gestiegene Zinsniveau am Kapitalmarkt. Für den Fiskus bedeutet das satte Mehreinnahmen: 2027 rund 60 Millionen Euro, ab 2031 sogar über 600 Millionen Euro jährlich. Steuerpflichtige müssen sich auf eine deutlich höhere Zinslast einstellen.
Grenzüberschreitende Mehrwertsteuer: Ärger mit der Schweiz
Auch international sorgt die Digitalisierung der Mehrwertsteuer für Diskussionen. Eine deutsche App vereinfacht die Rückforderung der Mehrwertsteuer beim Einkauf in Deutschland. Das bringt Schweizer Behörden auf die Palme.
Der Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer kritisiert die App Mitte Juli scharf. Aus Schweizer Sicht schwäche sie den lokalen Detailhandel. Der Einkauf im Nachbarland werde durch die einfache Rückerstattung attraktiver.
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Neue Fristen im Sommer: Verpackungsgesetz und Kleidungsverbot
Am 17. Juli 2026 wurde das neue Verpackungsgesetz verkündet. Es tritt bereits am 12. August 2026 in Kraft. Unternehmen müssen ihre Bestandsregistrierungen bis zum 12. November 2026 anpassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.
Parallel dazu gilt seit dem 19. Juli 2026 ein EU-weites Verbot: Große Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr vernichten. Betroffen sind Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder über 50 Millionen Euro Umsatz. Sie müssen jährlich offenlegen, wie sie mit unverkaufter Ware umgehen. Mittelgroße Unternehmen folgen ab 2030.
Umweltverbände kritisieren Ausnahmeregelungen. Der Handel sieht dagegen eine Chance für Verbraucher: Mehr reduzierte Ware könnte auf den Markt kommen.
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