Steuerzinsen, Regeln

Steuerzinsen sinken auf 0,3% monatlich: Neue Regeln ab Januar 2027

05.06.2026 - 19:51:35 | boerse-global.de

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 bringt tiefgreifende Änderungen bei Umsatzsteuer, Immobilienbewertung und Steuerzinsen.

Jahressteuergesetz 2026: Neue Regeln für Unternehmen
Steuerzinsen - Nahaufnahme eines Taschenrechners mit Finanzzahlen und einem Kalenderblatt für Januar 2027 im Hintergrund. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mai den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Er enthält tiefgreifende Änderungen bei der Umsatzsteuer, Immobilienbewertung und Steuerzinsen. Unternehmen müssen sich auf neue Regeln und Fristen einstellen.

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Organschaft wird zum Antragsmodell

Die umsatzsteuerliche Organschaft steht vor einem grundlegenden Wandel. Bisher trat sie automatisch ein, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren. Künftig soll sie nur noch auf Antrag wirksam werden – geregelt im neuen Paragrafen 2c UStG-E.

Die Neuregelung ist für den 1. Januar 2029 vorgesehen. Die bekannten Kriterien der finanziellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung bleiben bestehen. Neu ist jedoch: Auch Personengesellschaften können künftig Organgesellschaften sein. Fehlerhafte Anträge lassen sich über spezielle Korrekturvorschriften heilen. Die Haftung des Organträgers bleibt bestehen, ein Rückwirkungsverbot soll für Rechtssicherheit sorgen.

Klare Regeln für die Kaufpreisaufteilung

Bei Immobilienkäufen plant der Gesetzgeber mit Paragraf 6f EStG-E eine gesetzliche Grundlage für die Aufteilung des Kaufpreises. Die vertragliche Trennung zwischen Grund und Boden sowie Gebäude soll künftig anerkannt werden – solange sie die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt.

Die Aufteilung orientiert sich am Verhältnis der Verkehrswerte. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Praxis der Finanzverwaltung und aktuelle Rechtsprechung. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies in einem Urteil vom 8. Oktober 2025 auf die hohen Anforderungen an Sachverständigengutachten hin. Instandsetzungskosten und planungsrechtliche Potenziale müssten ohne Doppelberücksichtigung eingearbeitet werden.

Weniger Zinsen, höhere Freigrenzen

Ab dem 1. Januar 2027 sinken die Steuerzinsen auf 0,3 Prozent pro Monat – das entspricht 3,6 Prozent pro Jahr. Deutlich entlastet wird auch der internationale Zahlungsverkehr: Die Freigrenze für den Steuerabzug bei Auslandsvergütungen nach Paragraf 50a EStG steigt von 10.000 auf 100.000 Euro.

Bei der Forschungszulage ist eine Erhöhung der Obergrenze auf 25 Millionen Euro vorgesehen. Für die Finanzverwaltung selbst schafft der Entwurf mit Paragraf 29c der Abgabenordnung die Rechtsgrundlage für den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

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Koalition verhandelt über Einkommensteuerreform

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren diskutiert die schwarz-rote Koalition über eine weitergehende Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Ziel ist die Entlastung kleinerer und mittlerer Einkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro, für die Folgejahre sind Anhebungen und Tarifzonenverschiebungen im Gespräch.

Die Kosten werden auf 20 bis über 30 Milliarden Euro geschätzt. Die finale Entscheidung wird bis Mitte Juli 2026 erwartet.

Liquiditätsvorteil durch EuG-Entscheidung

Unabhängig vom Gesetzesvorhaben profitieren Unternehmen von einem Urteil des Europäischen Gerichts vom 11. Februar 2026. Demnach ist der Vorsteuerabzug bereits in dem Monat zulässig, in dem die Leistung erbracht wurde – sofern die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt.

Bisher musste die Rechnung zwingend am letzten Tag des Leistungsmonats vorliegen. Diese formale Hürde entfällt nun. Das verschafft Unternehmen einen spürbaren Liquiditätsvorteil.

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