SuGA-Bericht: Berufskrankheitsanzeigen verdoppelten sich im Pandemie-Jahr
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Phasen wirtschaftlicher Anspannung oder bei einer besonders hohen betrieblichen Auslastung steht der Arbeitsschutz in Unternehmen oft vor erheblichen Hürden. Ein Fachbeitrag von Dr. Albert Ritter auf dem Fachportal arbeitsschutzdigital.de zeigt auf, dass der betriebliche Arbeitsschutz in solchen Situationen erfahrungsgemäß schwieriger umzusetzen ist.
Stehen Sparmaßnahmen im Vordergrund oder bindet eine intensive Auftragslage die Kapazitäten, verlagert sich der interne Schwerpunkt häufig auf andere Unternehmensbereiche. Zahlreiche Betriebe befinden sich in genau solchen Konstellationen.
Verhaltens- und Verhältnisprävention im Betriebsalltag
Wie Ritter in seinem Beitrag darlegt, drohen die betrieblichen Bemühungen um Verhältnis- und Verhaltensprävention nachzulassen, wenn Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsförderung nicht fest in den betrieblichen Alltag und die laufenden Prozesse integriert sind. Treten wirtschaftliche Belastungsproben oder Überlastungen auf, geraten isolierte Schutzmaßnahmen schnell ins Hintertreffen.
Ein ganzheitliches Arbeitsschutzmanagement, das auch die betriebliche Gesundheitsförderung umfasst, bietet Unternehmen laut Ritter hingegen eine verlässliche Stütze. Durch klar definierte Strukturen und Abläufe helfe ein solches System den Betrieben dabei, Phasen hoher Belastung oder wirtschaftlicher Sparzwänge stabiler zu bewältigen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten kontinuierlich aufrechtzuerhalten.
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Unfallzahlen und Berufskrankheiten im SuGA-Bericht
Welche Dynamiken Krisenzeiten im Arbeitsalltag auslösen können, verdeutlichen auch behördliche Daten. Der Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SuGA) für das Berichtsjahr 2021 belegt den Einfluss außergewöhnlicher Rahmenbedingungen auf das Geschehen.
Die dortigen Daten zu Unfällen und Erkrankungen waren teilweise noch stark von den Auswirkungen der Pandemie geprägt. So wurden für das Jahr 2021 zwar mehr Arbeitsunfälle als im Vorjahr 2020 registriert, das Niveau lag jedoch weiterhin unter den Werten aus der Zeit vor Beginn der Pandemie.
Zugleich verdoppelte sich die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Vergleich zum Vorjahr pandemiebedingt. Der SuGA-Bericht, der der Bundesregierung turnusgemäß in jedem vierten Jahr in umfassender Form vorzulegen ist, widmete sich neben Unfallstatistiken auch verschiedenen Aktivitäten und Forschungsprojekten, darunter Untersuchungen zur Arbeitszeiterfassung.
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Lehren für Präventionskultur und veränderte Arbeitsweisen
Ergänzende Fachbeiträge beleuchten die weiterführenden Herausforderungen für betriebliche Sicherheitskonzepte. Im Beitrag „Nach Corona: Lehren für den Arbeitsschutz“ wird die Frage aufgeworfen, welche Schwächen im deutschen Arbeitsschutz durch Krisensituationen sichtbar wurden und ob die betriebliche Sicherheits-, Gesundheits- und Präventivkultur in der Folge aufgewertet wird.
Zudem wird thematisiert, inwieweit vermeintlich resilientere Arbeitsformen, insbesondere die fortschreitende Digitalisierung und die Verlagerung von Tätigkeiten ins Homeoffice, potenziell neuartige gesundheitliche Belastungen für Arbeitnehmer mit sich bringen.
Einen weiteren Aspekt der praktischen Umsetzung greift ein Beitrag von Kalisch, Pendzich und Bleyer auf. Am Beispiel von FFP2-Masken erläutern die Autoren den rechtlichen Rahmen: Die Masken gelten als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und müssen den Beschäftigten zusammen mit einer Unterweisung gemäß Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie Paragraf 3 der PSA-Benutzungsverordnung bereitgestellt werden.
Während der SARS-CoV-2-Pandemie seien die Masken häufig länger und intensiver genutzt worden, als es die Hersteller vorgesehen hatten. Da verlässliche Erkenntnisse zu dieser veränderten Nutzungsweise bislang fehlten, untersucht eine Online-Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den konkreten Einsatz von FFP2-Masken im Pandemiezeitraum bei Personen im erwerbsfähigen Alter.
Die Debatte verdeutlicht, dass Arbeitsschutzkonzepte sowohl organisatorisch als auch bei konkreten Schutzmaßnahmen kontinuierlich an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden müssen.
