Supreme Court erlaubt Abschiebungen in DrittlÀnder vorerst
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 22:10 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer Supreme Court gab einem Antrag der Regierung statt, wodurch das Urteil einer Vorinstanz temporĂ€r auĂer Kraft gesetzt wird. Das oberste US-Gericht setzte fĂŒr Dezember eine mĂŒndliche Verhandlung an, in dem die Argumente beider Seiten angehört und dann ein endgĂŒltiges Urteil gefĂ€llt werden soll.
Im Kern geht es bei dem Prozess um die Frage, ob Einwanderer in ein Land abgeschoben werden dĂŒrfen, das nicht ihr Heimatland ist, ohne vorher EinwĂ€nde dagegen vorbringen zu können. Die Abschiebung in DrittlĂ€nder ist fĂŒr die US-Regierung ein Weg, unkooperative Heimatstaaten zu umgehen. Die Trump-Regierung schloss dafĂŒr Abkommen mit mehreren Aufnahmestaaten, vor allem in Afrika und Lateinamerika. FrĂŒhere AbschiebeflĂŒge in Nicht-HeimatlĂ€nder gingen unter anderem in den SĂŒdsudan. ZustĂ€ndig dafĂŒr ist das US-Heimatschutzministerium.
Nach SchĂ€tzungen des unparteiischen Migration Policy Institute wurden zwischen dem 20. Januar und 31. Dezember 2025 rund 15.000 Menschen in DrittlĂ€nder abgeschoben, der ĂŒberwiegende Anteil von ihnen nach Mexiko. Insgesamt sei dies ein "verschwindend geringer Anteil" der jĂ€hrlichen Abschiebungen, die die US-Regierung mit einer Million beziffert.
Im Februar ordnete ein Bundesrichter allerdings den Stopp der Praxis an. Er untersagte die Abschiebungen in Drittstaaten zwar nicht per se. Allerdings mĂŒssten die Einwanderer die Chance haben, gegen das Abschiebeziel EinwĂ€nde zu erheben. Nur so könne gewĂ€hrleistet werden, dass ihnen dort weder Folter noch Verfolgung drohten.
