Tarifkonflikte: LohnlĂŒcke Ost-West in ErnĂ€hrung bei 30 Prozent
Veröffentlicht am: 15.07.2026 um 20:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gerichte und Gesetzgeber treiben die Flexibilisierung voran â doch nicht alle Neuerungen sind vorteilhaft.
Urlaub trotz Krankheit: Gerichte stÀrken Arbeitnehmer
Wer befristet Erwerbsminderungsrente bezieht, verliert seinen Urlaubsanspruch nicht. Das Bundesarbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein haben klargestellt: Der gesetzliche Mindesturlaub darf in diesen FĂ€llen nicht gekĂŒrzt werden. FĂŒr schwerbehinderte Menschen bleibt zudem der Zusatzurlaub bestehen â sofern sie eine 5-Tage-Woche arbeiten.
Parallel dazu locken 12 von 16 BundeslĂ€ndern mit ZuschĂŒssen fĂŒr den Urlaub von BĂŒrgergeld-Beziehern. Die Fördersummen variieren stark: In Niedersachsen gibt es bis zu 15 Euro pro Ăbernachtung plus ZuschlĂ€ge, andere Programme zahlen bis zu 40 Euro Urlaubsgeld pro Tag. Voraussetzung: Die Abwesenheit darf 21 Tage nicht ĂŒberschreiten, und das Jobcenter muss zustimmen.
Samenspende: Solo-MĂŒtter erhalten Unterhaltsvorschuss
Das Verwaltungsgericht Bremen hat einen Paukenschlag gelandet. Vier Solo-MĂŒtter, deren Kinder durch Samenspende gezeugt wurden, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das Gericht stĂŒtzt sich auf das Samenspenderregistergesetz von 2018, das die AnonymitĂ€t von Spendern aufgehoben hat. Damit kippt die bisherige Praxis, die auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 beruhte.
Elterngeld-Reform: Ataman warnt vor Diskriminierung
Die geplante Elterngeldreform von Familienministerin Prien sorgt fĂŒr ZĂŒndstoff. Sie sieht vor, die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate zu verkĂŒrzen â die volle Dauer gibt es nur, wenn beide Elternteile mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman warnt: âDas benachteiligt Familien, in denen ein Partner die Hauptverantwortung trĂ€gt." Sie fordert, familiĂ€re FĂŒrsorge als Schutzgrund ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen.
Eine aktuelle Studie untermauert die Kritik: 30 Prozent der VĂ€ter und 24 Prozent der MĂŒtter berichten von negativen Reaktionen ihres Arbeitgebers auf angekĂŒndigte Elternzeiten.
LohnkÀmpfe: 30 Prozent Differenz zwischen Ost und West
Die Tariflandschaft bleibt unruhig. WĂ€hrend der Passauer Wolf die Entgelte zum 1. Juli um 3,5 Prozent erhöhte, gĂ€rt es in der ErnĂ€hrungswirtschaft Ost. Die Gewerkschaft NGG fordert eine Angleichung an das Westniveau â die Differenz betrĂ€gt lokal bis zu 30 Prozent. Die sechste Verhandlungsrunde war fĂŒr den 15. Juli angesetzt.
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Im öffentlichen Dienst gibt es eine kreative Neuerung: BeschĂ€ftigte können bis zum 1. September schriftlich erklĂ€ren, ob sie einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage fĂŒr 2027 umwandeln möchten. Ein freier Tag entspricht etwa 5,4 Prozent der Sonderzahlung.
Arbeitszeit: Merz plant Flexibilisierung â Gewerkschaften warnen
Kanzler Merz hat einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas fĂŒr den Herbst angekĂŒndigt. FĂŒr nicht tarifgebundene Unternehmen soll eine wöchentliche statt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit gelten. Die Gewerkschaften reagieren allergisch: Sie befĂŒrchten eine Aufweichung des Achtstundentags.
Krankenkasse: Teilkrankschreibung kommt â Zuzahlungen steigen
Das am 10. Juli beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab 2027 die Teilkrankschreibung. Bei Erkrankungen von mehr als vier Wochen können Ărzte eine ArbeitsunfĂ€higkeit in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent bescheinigen. Gleichzeitig steigen die Zuzahlungen fĂŒr Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro. Ab 2028 entfĂ€llt zudem die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern weitgehend.
Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeiten und neue Regelungen zur Teilkrankschreibung stellen Betriebe vor enorme Dokumentationspflichten. Mit diesem kostenlosen PDF-Ratgeber und den enthaltenen Mustervorlagen setzen Sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassung sofort rechtssicher um. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung sichern
Steuerreform: Nettoverluste trotz Entlastung
Die geplanten Steuerreformen und steigenden Sozialabgaben hinterlassen bei vielen Arbeitnehmern ein Minus unterm Strich. Der Finanzwissenschaftler Frank Hechtner hat berechnet: Die BeitrĂ€ge zur Rentenversicherung klettern bis 2028 auf 19,9 Prozent â das frisst die steuerlichen Entlastungen auf. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert die Kosten der Reform auf rund 10 Milliarden Euro und merkt an: Ein vollstĂ€ndiger Inflationsausgleich wĂ€re deutlich teurer gewesen. Die Lohnquote erreichte 2025 bereits einen Rekordwert von 75 Prozent, wĂ€hrend die Gewinnquote der Unternehmen auf ein Tief von 25 Prozent sank.
