Tax, Omnibus

Tax Omnibus: EU plant 7-Milliarden-Entlastung für Unternehmen

03.06.2026 - 00:16:16 | boerse-global.de

Die EU-Kommission plant ein umfassendes Steuerpaket, das Unternehmen jährlich rund sieben Milliarden Euro entlasten soll.

Tax Omnibus: EU plant 7-Milliarden-Entlastung für Unternehmen - Bild: über boerse-global.de
Tax Omnibus: EU plant 7-Milliarden-Entlastung für Unternehmen - Bild: über boerse-global.de

Ziel sind jährliche Einsparungen von rund sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft.

Am 24. Juni 2026 soll das Maßnahmenpaket vorgestellt werden. Es zielt darauf ab, mehrere bestehende Steuerrichtlinien zu straffen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen drastisch zu senken. Nach ersten Entwürfen könnte das Bruttoinlandsprodukt der EU dadurch um bis zu 0,2 Prozentpunkte steigen.

Vier Richtlinien im Fokus

Anzeige: Wer die 7-Milliarden-Entlastung des EU Tax Omnibus für sein Unternehmen nutzen will, findet in diesem Leitfaden die wichtigsten Schritte – von der Bürokratie-Senkung bis zum optimierten Vorsteuerabzug. Praxis-Leitfaden jetzt anfordern

Die Kommission setzt auf Vereinfachung statt Abschaffung bestehender Regelungen. Betroffen sind zentrale Steuerrichtlinien: die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie von 2003, die Quellensteuerrichtlinie von 2009/2025, die Mutter-Tochter-Richtlinie von 2011 sowie die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) von 2016.

Das Ziel ist ehrgeizig: Die Bürokratie soll insgesamt um 25 Prozent sinken, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar um 35 Prozent. Allerdings benötigen die Änderungen die einstimmige Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten – ein bekanntes Hindernis in der europäischen Steuerpolitik.

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen wäre die Harmonisierung der Körperschaftsteuerregeln ein großer Schritt nach vorn. Statt mit 27 unterschiedlichen Systemen kämpfen sie dann mit einheitlichen Standards.

Internationale Steuerstreitigkeiten: Neues Schlichtungsverfahren

Parallel dazu gibt es Fortschritte bei der Lösung internationaler Steuerkonflikte. Am 1. Juni 2026 schlossen zehn Nationen – darunter Deutschland, Frankreich, Österreich, die Niederlande und Spanien – die technischen Verhandlungen für ein multilaterales Abkommen zur internationalen Steuerstreitbeilegung (ITDRC). Die neue Kommission soll Streitfälle zwischen den Teilnehmerländern künftig deutlich effizienter lösen.

Deutschland: Jahressteuergesetz 2026 im Entwurf

Während Brüssel an der Vereinfachung arbeitet, tut sich auch in Berlin einiges. Ende Mai 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Diskussionsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026). Die geplanten Neuerungen im Überblick:

  • Forschung und Entwicklung: Die Fördergrenze für die Forschungszulage steigt von 15 auf 25 Millionen Euro – rückwirkend zum 1. Januar 2026.
  • Quellensteuer: Die Freigrenze für Quellensteuerentlastungen soll von 10.000 auf 100.000 Euro angehoben werden.
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Das System wird ab 1. Januar 2029 auf ein antragsbasiertes Modell umgestellt.
  • Künstliche Intelligenz: Neue Regelungen (§ 29c AO) erlauben den Finanzämtern, KI-Systeme mit echten Steuerdaten zu trainieren – unter der Bedingung, dass die Daten ein Jahr nach der Entwicklungsphase gelöscht werden.

Der Kabinettsbeschluss ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen. Zuvor endet am 12. Juni die Anhörungsfrist für Verbände.

Ehegattensplitting unter Druck

Eine Gruppe von Wirtschaftsforschern forderte Anfang Juni in einem offenen Brief an die Bundesregierung eine Deckelung des Ehegattensplittings auf maximal 13.805 Euro. Die Experten schlagen vor, die zusätzlichen Einnahmen in höhere Kindergeldzahlungen und Kinderfreibeträge zu investieren. Eine politische Entscheidung steht noch aus.

EuG-Urteil entlastet Unternehmen

Anzeige: Das EuG-Urteil zum Vorsteuerabzug verschafft Ihnen Liquiditätsspielräume – doch viele Unternehmen lassen dieses Potenzial liegen. Der Leitfaden zeigt, wie Sie die Neuregelung ab sofort nutzen. Liquiditäts-Check jetzt sichern

Bereits im Februar 2026 fällte das Europäische Gericht (EuG) ein wegweisendes Urteil zur Unternehmensliquidität. Demnach können Unternehmen den Vorsteuerabzug bereits im Monat der Leistungserbringung geltend machen – sofern die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Bisher musste die Rechnung bis zum Monatsende vorliegen. Die Neuregelung verschafft Firmen erhebliche Liquiditätsspielräume.

Milliarden-Rückzahlungen an ausländische Fonds

Deutsche Behörden bearbeiten derzeit Rückzahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro an ausländische Investmentfonds. Grundlage ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2024, das die Ungleichbehandlung ausländischer EU-Fonds bei der Dividendenbesteuerung als europarechtswidrig einstufte. Inklusive Zinsen könnte die Gesamtauszahlung auf bis zu 15 Milliarden Euro anwachsen.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69474268 |