Teilarbeitsunfähigkeit, Regeln

Teilarbeitsunfähigkeit: Neue Regeln für Millionen Versicherte ab 2027

05.06.2026 - 20:42:11 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit, um das GKV-Defizit zu senken und mehr Flexibilität zu schaffen.

Teilarbeitsunfähigkeit ab 2027: Neue Regeln für Krankschreibungen
Teilarbeitsunfähigkeit - Eine Person arbeitet an einem Laptop an einem Büroschreibtisch, im Vordergrund unscharf ein ärztliches Dokument. Symbolisiert Teilarbeitsunfähigkeit. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernstück des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit ab 2027.

Das Modell erlaubt gesetzlich Versicherten, trotz Krankheit in reduziertem Umfang zu arbeiten. Statt kompletter Krankschreibung gibt es künftig feste Stufen – 25, 50 oder 75 Prozent der regulären Arbeitszeit.

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Vorbild ist Schweden. Dort läuft bereits ein erheblicher Teil der Krankschreibungen als Teilzeit-Modell.

So läuft die Finanzierung

Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Ab Woche sieben wird kombiniert finanziert: Der Chef vergütet die tatsächlich geleisteten Stunden, für die Ausfallzeit gibt es ein neues Teilkrankengeld.

Das liegt bei 70 Prozent des wegfallenden Bruttolohns – maximal 90 Prozent des entfallenden Nettolohns. Rechtlich verankert wird das Ganze in den neuen Paragrafen § 44c und § 44d SGB V.

Wer mitmachen darf – und wer muss

Teilarbeitsunfähigkeit ist nicht für jeden sofort möglich. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Ein Arzt muss den genauen Grad der Arbeitsfähigkeit feststellen
  • Die Erkrankung muss länger als vier Wochen andauern
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zustimmen

Die Freiwilligkeit steht im Zentrum des Entwurfs. Allerdings: Äußert sich der Chef nicht binnen sieben Kalendertagen auf den Wunsch des Mitarbeiters, gilt das als Zustimmung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten detaillierte Richtlinien für die medizinische Beurteilung liefern.

Milliardenloch treibt Reform an

Warum der ganze Aufwand? Die gesetzlichen Krankenkassen stecken in der Krise. Ohne Gegenmaßnahmen droht bis 2030 ein Defizit von bis zu 40 Milliarden Euro. Allein für 2027 wird eine Lücke von rund 15 Milliarden Euro erwartet.

Das Gesetzespaket enthält deshalb weitere Maßnahmen:

  • Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten (7,50 bis 15 Euro)
  • Reduzierte Zuschüsse beim Zahnersatz
  • Zuckerabgabe auf Getränke ab 2028
  • Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 2027
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Das Gesetz soll Anfang Juli den Bundesrat passieren.

Kritik an starren Stufen

Nicht alle sind begeistert. Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard warnt vor finanziellen Schieflagen bei Pflegediensten, falls Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden.

Fachleute kritisieren die starre 25/50/75-Prozent-Staffelung. Auch das Verhältnis zum Entgeltfortzahlungsgesetz wirft ungeklärte Rechtsfragen auf.

Parallel dazu hat Gesundheitsministerin Nina Warken Anfang Juni einen Entwurf zur Pflegereform vorgelegt. Geplant sind höhere Beitragsbemessungsgrenzen, höhere Beiträge für Kinderlose und die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung für Ehepartner ab 2028.

Auch Kürzungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige sind Teil der Pläne – sehr zum Ärger von Sozialverbänden und Politik.

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