Teilkrankschreibung, Reform

Teilkrankschreibung ab 2027: Fast 50% der Unternehmen lehnt Reform ab

Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 10:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Fast die Hälfte der Unternehmen sieht in der geplanten Teilkrankschreibung ab 2027 vor allem bürokratische Hürden und unklare Rechtsfragen, wie eine Umfrage von Randstad und ifo zeigt.

Teilkrankschreibung ab 2027: Deutsche Wirtschaft lehnt Reformpläne mehrheitlich ab
Ein Schreibtisch mit zahlreichen Formularen und Dokumenten in einem Büro, das die administrative Komplexität verdeutlicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform ab dem Jahr 2027 Teilkrankschreibungen zu ermöglichen, stoßen in der deutschen Wirtschaft auf breite Ablehnung. Wie aus einer gemeinsamen Befragung des Personaldienstleisters Randstad und des ifo Instituts vom 13. August 2026 hervorgeht, lehnt fast die Hälfte der befragten Unternehmen dieses Vorhaben ab. Lediglich jedes vierte Unternehmen stufe die Einführung einer Teil-Arbeitsunfähigkeit als hilfreich für die betrieblichen Abläufe ein.

Administrative Bedenken und schwierige Differenzierung

Im Zentrum der Kritik stehen vor allem die praktische Umsetzung und der damit verbundene bürokratische Aufwand. Der ifo-Forscher Jonas Hennrich verwies in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit und einer verbliebenen Restarbeitsfähigkeit. Die Beurteilung, welche Tätigkeiten ein erkrankter Mitarbeiter noch ausführen könne und welche nicht, sei in der Praxis komplex und könne zu Konflikten führen.

Hennrich gab zudem zu bedenken, dass die Einführung eines solchen Modells für die Betriebe einen deutlichen administrativen Mehraufwand bedeuten würde. Neben der Dokumentation der geleisteten Stunden müssten auch die Lohnabrechnungen und die Koordination mit den Krankenkassen an das neue System angepasst werden. Viele Unternehmen befürchten demnach, dass die Entlastung durch die teilweise Rückkehr von Mitarbeitern durch den zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufgezehrt werden könnte.

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Ungeklärte Rechtslage im Rahmen der Gesundheitsreform

Die politische Debatte um die Neuerung wurde durch die geplante Gesundheitsreform angestoßen, deren Details bereits am 11. August 2026 Gegenstand öffentlicher Diskussionen waren. Ziel des Gesetzgebers ist es, eine Teil-Arbeitsunfähigkeit rechtlich zu verankern, um chronisch Kranken oder Genesenden einen schrittweisen Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess zu erleichtern.

Allerdings lässt der aktuelle Stand der Planungen wesentliche Fragen für die Arbeitgeberseite offen. Bisher herrscht Unklarheit darüber, wer letztlich die Entscheidungsgewalt über eine Teilkrankschreibung innehat – ob diese ausschließlich beim behandelnden Mediziner liegt oder ob betriebliche Belange berücksichtigt werden müssen. Ein weiterer kritischer Punkt für die Wirtschaft ist die Frage, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitgeber einer Teilkrankschreibung widersprechen können, wenn die angebotene Restarbeitsleistung im Betrieb nicht sinnvoll eingesetzt werden kann.

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Solange diese rechtlichen Rahmenbedingungen nicht präzise definiert sind, bleibt die Akzeptanz in der Unternehmerschaft gering. Die Ergebnisse der Befragung unterstreichen, dass die Wirtschaft die geplante Reform eher als Belastung denn als Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wahrnimmt. Experten weisen darauf hin, dass die Akzeptanz der Teilkrankschreibung maßgeblich davon abhängen wird, wie einfach und rechtssicher die Handhabung für die Betriebe ab 2027 gestaltet wird.

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