Teilkrankschreibung, Regeln

Teilkrankschreibung: Neue Regeln ab Januar 2028 für Arbeitnehmer

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 08:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt umfassende Änderungen: Teilkrankschreibung ab 2028, Attestpflicht ab Tag eins und höhere Beiträge für Gutverdiener.

Reformpaket 2026: Neue Regeln für Krankschreibung und Teilkrankheit
Moderner, aufgeräumter Büroarbeitsplatz mit Tablet und Geschäftsunterlagen, der eine professionelle Arbeitsatmosphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein umfangreiches Reformpaket verabschiedet. Es verändert die Regeln für Krankschreibungen, die Beitragsbemessungsgrenze und führt ein völlig neues Instrument ein: die Teilkrankschreibung.

Teilkrankschreibung: Neue Flexibilität ab 2028

Ab dem 1. Januar 2028 können Arbeitnehmer künftig zu 25, 50 oder 75 Prozent krankgeschrieben werden. Voraussetzung: Die gesundheitliche Beeinträchtigung dauert voraussichtlich länger als vier Wochen. Die Regelung ist freiwillig – sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen zustimmen.

In den ersten sechs Wochen der Teilarbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt. Danach springt das Teilkrankengeld ein: 70 Prozent des Bruttoentgeltausfalls, maximal 90 Prozent des Nettoausfalls. Branchenexperten sehen darin eine sinnvolle Alternative zur bisherigen stufenweisen Wiedereingliederung. Allerdings warnen sie vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand für Personalabteilungen.

Attestpflicht ab Tag eins: Kontroverse um neue Regelung

Parallel zur GKV-Reform plant die Regierung eine Verschärfung des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Künftig soll für jeden Krankheitstag ab dem ersten Kalendertag ein Attest nötig sein. Bisher galt die Regel „Attest ab dem vierten Tag“. Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, soll komplett wegfallen.

Die Reaktionen in der Industrie sind gemischt. Beim Chemiekonzern BASF ist bisher die Vorlage eines Attests ab dem vierten Tag üblich. Das Unternehmen prüft nun eine Anpassung an die neue Rechtslage. Der dortige Betriebsrat lehnt die Verschärfung jedoch ab. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund warnt: Die Arztpraxen drohten massiv überlastet zu werden.

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Steigende Kosten für Unternehmen und Gutverdiener

Das Jahr 2027 bringt finanzielle Mehrbelastungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt einmalig um 300 Euro pro Monat. Versicherte müssen zudem bei Medikamenten mehr zuzahlen: zwischen 7,50 und 15,00 Euro.

Weitere Maßnahmen des Sparpakets:

  • Zahnersatz: Die Festzuschüsse sinken von 60 auf 50 Prozent
  • Homöopathie: Die Erstattung als Satzungsleistung entfällt
  • Familienversicherung: Ab 2028 gibt es einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für bestimmte erwerbstätige Ehepartner
  • Zuckersteuer: Ab 2028 soll sie das System langfristig entlasten
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Hausärztemangel verschärft sich

Die Reform fällt in eine Zeit wachsender Versorgungsengpässe. Eine Studie zur Primärversorgung vom Juli 2026 prognostiziert: Bis 2040 könnten bundesweit rund 12.000 Hausarztsitze unbesetzt bleiben. Schon heute fehlen etwa 4.400 Hausärzte. Besonders betroffen sind ländliche Regionen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen – dort droht die Versorgungsdichte um fast 50 Prozent zu sinken.

Der Krankenstand bleibt indes hoch. Die DAK meldet für das erste Halbjahr 2026 eine Quote von 5,3 Prozent – ein leichter Rückgang zum Vorjahr. Besonders alarmierend für Arbeitgeber: Psychische Erkrankungen nahmen um 9 Prozent zu. Mit durchschnittlich 184 Fehltagen pro 100 Versicherten gehören sie zu den Hauptursachen für Arbeitsausfälle.

Neue Regeln für Spitzenverdiener

Das Reformpaket enthält auch arbeitsrechtliche Änderungen für Hochverdiener. Ab dem 1. Januar 2027 haben Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von mehr als 177.450 Euro einen speziellen Auflösungsanspruch gegen Abfindung. Zudem werden sachgrundlose Befristungen vorübergehend bis Ende 2030 ausgeweitet – auf bis zu 48 Monate und sechs Verlängerungen. Ziel ist mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt in einer Phase wirtschaftlicher Transformation.

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