Teilkrankschreibung: Neues Gesetz ermöglicht flexible Rückkehr ab Juli
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Dafür nehmen psychische Erkrankungen als Krankheitsursache deutlich zu. Parallel dazu schafft ein neues Gesetz neue Regeln für die Rückkehr Langzeitkranker.
Die DAK meldet für das erste Halbjahr 2026 einen Rückgang des Krankenstandes von 5,4 auf 5,3 Prozent. Trotz des leichten Rückgangs bleiben die Ausfallzeiten hoch. Im Schnitt fehlte jeder Beschäftigte 9,6 Tage – im Vorjahreszeitraum waren es 9,9.
Psychische Leiden auf dem Vormarsch
Die größte Verschiebung zeigt sich bei den Krankheitsursachen. Psychische Erkrankungen haben Atemwegserkrankungen als häufigsten Grund für Arbeitsunfähigkeit abgelöst. Mit 184 Fehltagen pro 100 Versicherte stiegen psychische Diagnosen um 9 Prozent.
Atemwegserkrankungen gingen dagegen um 21 Prozent auf 175 Fehltage zurück. Knapp dahinter liegen Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 174 Tagen. Besonders auffällig: Ältere Arbeitnehmer über 60 fehlen häufiger, während Jüngere seltener, aber öfter wegen psychischer Belastungen ausfallen.
Teilkrankschreibung als neues Instrument
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026 bringt eine wichtige Neuerung. Langzeitkranke können künftig mit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit schrittweise zurückkehren. Die sogenannte Teilkrankschreibung soll den Übergang in den Vollzeitbetrieb flexibler machen.
Angesichts steigender Fehlzeiten durch psychische Belastungen wird ein rechtssicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement für Arbeitgeber und Betriebsräte immer wichtiger. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den BEM-Prozess korrekt gestalten und Arbeitsplätze langfristig sichern. Vollständige BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung jetzt kostenlos herunterladen
Experten sehen darin eine sinnvolle Ergänzung bestehender Wiedereingliederungsinstrumente. Allerdings streicht das Gesetz auch Zuschläge für psychotherapeutische Leistungen. Fachleute warnen vor Engpässen in der Versorgung von Langzeitpatienten – was betriebliche Präventionsmaßnahmen umso wichtiger macht.
Klageflut bei Schwerbehindertenrecht
Die Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen im Schwerbehindertenrecht steigt rasant. Am Sozialgericht München wuchs die Fallzahl von 1.485 Klagen (2023) auf 2.123 (2025). Im ersten Halbjahr 2026 gab es einen weiteren Zuwachs von 45,4 Prozent.
Als Gründe nennen Beobachter die wachsende Angst vor Kündigungen und den Einsatz KI-unterstützter Klageverfahren. Eine Kündigung während laufender Krankschreibung ist grundsätzlich möglich – wenn eine negative Gesundheitsprognose und erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen vorliegen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt dabei als zentrales Instrument zur Interessenabwägung. Juristen stufen die Durchführung als „kein Muss“, aber dringend empfohlen ein, um Kündigungen rechtssicher zu machen.
Um bei langzeiterkrankten Mitarbeitern rechtssicher zu handeln und teure Formfehler im Eingliederungsprozess zu vermeiden, sind aktuelle Experten-Tipps unerlässlich. Erfahren Sie in diesem Gratis-E-Book, wie Sie typische Stolperfallen beim BEM umgehen und auf aktuelle Urteile richtig reagieren. Kostenlosen BEM-Leitfaden inklusive Gesprächshilfen sichern
Inklusionsbetriebe zeigen, wie es geht
Praktische Beispiele für gelungene Integration liefern Unternehmen aus dem Oldenburger Münsterland. Die Syntegra GmbH (gegründet 2007) und die IBB Vechta gGmbH beschäftigen einen hohen Anteil an Menschen mit Behinderungen. Diese Betriebe verpflichten sich, mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Ein weiteres Thema rückt in den Fokus: Bildungsurlaub. Ab dem 1. Januar 2027 haben Beschäftigte in 15 Bundesländern (außer Bayern) Anspruch auf fÜnf Tage pro Jahr für zertifizierte Weiterbildungen – nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Auch das werten Experten als Faktor für langfristige Gesunderhaltung und Qualifizierung.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
