Teilkrankschreibung, Start

Teilkrankschreibung: Start verschoben – neue Regeln gelten erst ab Juli 2028

Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Neuregelung startet sechs Monate später; Krankengeldanspruch und Höchstbezugsdauer von 78 Wochen bleiben unverändert.
Ein minimalistisch gestaltetes, leeres BĂĽro mit groĂźen Fenstern und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, den Start der Teilkrankschreibung um sechs Monate nach hinten zu verlegen. Die gesetzliche Regelung soll damit erst zum 1. Juli 2028 in Kraft treten, anstatt wie zuvor geplant zum 1. Januar 2028. Dies berichtete das Portal gegen-hartz.de in einem Beitrag vom 17. Oktober 2026 ĂĽber das parlamentarische Verfahren.

Parlamentarischer Beschluss und gesetzliche Grundlagen

Die parlamentarische Entscheidung zur Verschiebung der Neuregelung wurde im Bundestag von den Fraktionen der Union, der SPD sowie des BĂĽndnisses 90/Die GrĂĽnen getragen. Die Abgeordneten der AfD sowie der Linken enthielten sich bei dem Votum.

Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bilden Anpassungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), konkret in § 44c sowie in § 44 Abs. 1a SGB V. Mit diesen Vorschriften soll Arbeitnehmern künftig die Möglichkeit eröffnet werden, bei einer ärztlich attestierten Teilarbeitsunfähigkeit stufenweise im Betrieb tätig zu bleiben und zugleich sozial abgesichert zu sein.

Stufenmodell zwischen Erwerbsarbeit und Krankengeld

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Das vorgesehene Modell der Teilkrankschreibung baut auf festen Abstufungen auf, die sich nach dem Grad der festgestellten Einschränkung richten. Vorgesehen sind Ausfallstufen von 25, 50 oder 75 Prozent. Während dieses Zeitraums und im Anschluss an die reguläre Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte ein anteiliges Arbeitsentgelt für die erbrachte Arbeitsleistung sowie ergänzend ein anteiliges Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Der Umfang der verbleibenden Arbeitszeit richtet sich dabei direkt nach dem festgestellten Prozentsatz des Ausfalls. Wird beispielsweise eine Einschränkung von 75 Prozent attestiert, verbleiben 25 Prozent der regulären Wochenarbeitszeit. Bei einer betrieblichen Basis von 40 Wochenstunden entspricht dies einer verbleibenden Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche.

Vorgaben fĂĽr Arbeitgeber und Fortbestand der Anspruchsdauer

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FĂĽr die praktische Umsetzung im Unternehmen setzt der Gesetzgeber klare Fristen. So muss der jeweilige Arbeitgeber einer beantragten Teilkrankschreibung innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen zustimmen, damit das Modell wirksam werden kann.

Zugleich stellt der parlamentarische Beschluss klar, dass die Verschiebung des Starttermins auf den Sommer 2028 keine Auswirkungen auf das generelle Zeitkontingent der Versicherten hat. Ein bestehender Anspruch auf Krankengeld wird durch die Fristverlängerung weder verkürzt noch verlängert. Die gesetzliche Höchstdauer für den Bezug verbleibt gemäß § 48 SGB V unverändert bei insgesamt 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums.

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