Teilzeitausbildung wird zum strategischen Instrument gegen Fachkräftemangel
19.05.2026 - 14:36:43 | boerse-global.de
Die Teilzeitausbildung nach § 7a des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat sich vom Nischenangebot zum strategischen Personalinstrument entwickelt. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels entdecken Betriebe die Vorteile dieser flexiblen Qualifizierungsform – und die Politik hat die Weichen gestellt.
Reform öffnet Türen für alle Auszubildenden
Den Grundstein legte die Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes Anfang 2020. Während die Teilzeitausbildung zuvor nur Menschen mit „berechtigtem Interesse" offenstand – etwa Pflegenden oder Eltern –, ermöglicht der reformierte § 7a BBiG diesen Weg nun allen Interessierten. Voraussetzung: Der Ausbildungsbetrieb stimmt zu.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) optimierte die Regelungen zum 1. August 2024 zusätzlich. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit kann nun um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Entscheidend: Die Verkürzung der Stunden ist nicht mehr zwingend an eine Verlängerung der Gesamtdauer gekoppelt. Zwar verlängert sich die Ausbildungszeit in der Regel auf maximal das 1,5-Fache der regulären Dauer – doch der Fokus liegt klar auf dem erfolgreichen Abschluss, nicht auf starren Fristen.
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Aktuelle Erlasse aus dem Frühjahr 2025 präzisieren zudem die Anwendung im öffentlichen Dienst. Die überarbeiteten Richtlinien vom März 2025 betonen, dass Teilzeitausbildung zunehmend als Standardoption in verschiedenen Verwaltungsebenen etabliert wird – mit angepasster Vergütung entsprechend der reduzierten Stundenzahl.
RekordĂĽbernahmequote: Betriebe setzen auf eigene Talente
Der Druck auf die Unternehmen wächst. Die DIHK-Ausbildungsumfrage 2025 mit knapp 15.000 befragten Betrieben zeigt: Rund 48 Prozent der Unternehmen konnten 2024 nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze besetzen. Zwar eine leichte Verbesserung gegenüber 2023 (49 Prozent), doch besonders in Hotellerie, Gastronomie und Handwerk klafft die Lücke weiterhin.
Die Folge: Immer mehr Betriebe sehen in der Teilzeitausbildung eine Chance, Bewerber zu gewinnen, die sonst außen vor blieben. Dazu zählen nicht nur Eltern und Pflegende, sondern auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Geflüchtete, die parallel Geld verdienen müssen, sowie Berufswechsler.
Die Investition in die eigene Ausbildung zahlt sich aus. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Januar 2025 meldet eine Rekordübernahmequote: Rund 79 Prozent der Auszubildenden wurden 2024/2025 direkt nach Abschluss von ihren Betrieben übernommen – der höchste Wert seit 2010. Die IAB-Experten sehen darin eine direkte Reaktion auf den Fachkräftemangel: Flexible Modelle wie die Teilzeitausbildung werden für die langfristige Personalplanung immer wertvoller.
Internationale Talente: Wachstumstreiber der Ausbildung
Ein bemerkenswerter Trend zeichnet sich ab: Die Internationalisierung des Ausbildungsmarktes gewinnt an Fahrt. Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete für 2024 einen Rückgang der Neuverträge mit deutschen Staatsbürgern um vier Prozent – gleichzeitig stieg die Zahl der Verträge mit ausländischen Auszubildenden um 17 Prozent. Mittlerweile stammen rund 15 Prozent aller neuen Ausbildungsverträge von ausländischen Staatsangehörigen. Vor zehn Jahren waren es gerade einmal sieben Prozent.
Die Teilzeitausbildung spielt bei dieser Integration eine Schlüsselrolle. Viele internationale Auszubildende – insbesondere aus Vietnam, Syrien und der Ukraine – nutzen die flexiblen Arbeitszeiten, um parallel Intensivsprachkurse zu besuchen oder durch Zusatzjobs ihre Familien zu unterstützen. Die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes 2023 und 2024 haben die Hürden für Nicht-EU-Bürger weiter gesenkt und Ausbildungswege direkt mit Aufenthaltsoptionen verknüpft.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weist in seinem Datenreport 2025 auf ein zentrales Problem hin: „Matching-Probleme" zwischen Bewerbern und Stellen. Ende September 2024 suchten noch über 70.000 Bewerber einen Platz, während rund 69.400 Stellen unbesetzt blieben. Das BIBB fordert daher inklusivere und flexiblere Angebote – Teilzeitverträge sind ein zentraler Baustein, um diese Lücke zu schließen.
Hürden im Alltag: Warum viele Betriebe noch zögern
Trotz aller Vorteile und rechtlicher Unterstützung: Die Umsetzung in der Praxis bleibt herausfordernd. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zögern noch. Sie fürchten den bürokratischen Aufwand und die Schwierigkeit, Berufsschul- und Arbeitszeiten zu koordinieren.
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Das typische Modell sieht so aus: Der Auszubildende verbringt zwei Tage in der Berufsschule und arbeitet reduzierte Stunden im Betrieb. Da der Schulbesuch in der Regel nicht verkürzt wird, muss die Zeitreduzierung vollständig im praktischen Teil erfolgen. Das erfordert sorgfältige Planung und hohes Engagement von Ausbildern und Azubis.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Ausbildungsreife vieler Bewerber lässt zu wünschen übrig. Ein DIHK-Bericht vom Frühjahr 2025 zeigt: 73 Prozent der Unternehmen mit Besetzungsproblemen beklagen fehlende geeignete Bewerber. Defizite in Mathematik und Deutsch sowie mangelnde Soft Skills wie Belastbarkeit und Disziplin werden immer wieder genannt. In diesem Kontext dient die Teilzeitausbildung oft als „assistierte Ausbildung" – sie gibt den jungen Menschen mehr Zeit, grundlegende Fähigkeiten aufzubauen, ohne den Druck eines Vollzeitprogramms.
Ausblick: Flexible Ausbildung als Wettbewerbsvorteil
Der Trend zu individualisierten, flexiblen Ausbildungswegen wird sich 2025 und 2026 weiter beschleunigen. Die vollständige Umsetzung digitaler Verträge und Online-Prüfungsverfahren durch das BVaDiG soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen senken – ein wichtiger Schritt, um auch KMU für das Teilzeitmodell zu gewinnen.
Während die Babyboomer-Generation in den Ruhestand geht, wird der Wettbewerb um junge Talente weiter zunehmen. Analysten erwarten, dass Betriebe mit hoher Flexibilität – Teilzeitausbildung inklusive – einen klaren Wettbewerbsvorteil haben werden. Der Fokus verschiebt sich: Weg vom „perfekten" Kandidaten, hin zur Entwicklung von Talenten durch flexible, unterstützende Wege, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der modernen Arbeitswelt berücksichtigen.
Für Personalabteilungen und Juristen in Deutschland ist die Botschaft der aktuellen Daten eindeutig: Das traditionelle Vollzeitmodell ist nicht mehr der einzige gangbare Weg zur Berufsqualifikation. Wer die Flexibilität des § 7a BBiG nutzt, kann nicht nur seiner sozialen Verantwortung gerecht werden, sondern auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend angespannten Arbeitsmarkt sichern.
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