TESG, NRW

TESG NRW: Tariftreuepflicht erfasst künftig 15 Branchen bei Landesaufträgen

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das TESG erfasst 15 Branchen und legt Entgeltvorgaben für Landesaufträge fest; der Start ist für Januar 2027 vorgesehen.
Eine Baustelle mit Baumaterialien und einem Kran vor einem bewölkten Himmel in Nordrhein-Westfalen. Illustration mit AI erstellt.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. Oktober 2026 das Tarifentgeltsicherungsgesetz NRW (TESG) verabschiedet. Die Neuregelung passierte das Landesparlament in geänderter Fassung nach entsprechenden Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen. Das Gesetz löst das bisherige Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ab und setzt neue Vorgaben für die Entlohnung bei der Ausführung öffentlicher Aufträge fest.

Erweiterte Tariftreuepflicht für 15 Branchen

Das Tarifentgeltsicherungsgesetz verpflichtet Unternehmen, die sich um Landesaufträge bewerben, zur Einhaltung der Tariftreue in insgesamt 15 Branchen.

Zu den betroffenen Wirtschaftszweigen zählen unter anderem das Baugewerbe und der Abbruch, das Dachdeckerhandwerk, der Elektrobereich, die Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste, Spedition und Logistik sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die vollständige Aufzählung aller erfassten Bereiche soll nach Verabschiedung des Gesetzes über eine gesonderte Verordnung geregelt werden.

Auf Grundlage bestehender nordrhein-westfälischer Branchentarifverträge bestimmt das Arbeitsministerium des Landes künftig die erweiterte Mindestentgeltpflicht für diese 15 Branchen. Diese Vorgaben beschränken sich nicht auf Grundlöhne, sondern schließen auch tarifvertraglich verankerte Überstundensätze, Zulagen und Sonderzahlungen mit ein.

Klare Wertgrenzen und Beschränkung auf das Land

Die Bestimmungen des TESG greifen ab definierten Auftragswerten: Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert bei mindestens 100.000 € netto, während Dienstleistungsaufträge ab einem Netto-Auftragswert von 50.000 € unter das Gesetz fallen. Reine Lieferaufträge sind von den Neuregelungen ausgenommen.

Der Anwendungsbereich ist institutionell begrenzt. Das Gesetz gilt ausschließlich für Aufträge des Landes, darunter fallen Landesbehörden sowie landeseigene Betriebe wie Straßen.NRW und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW).

Anzeige

Wer sich mit den neuen Vorgaben zu Tariftreue und Entlohnung befasst, sollte auch die grundlegenden Pflichten bei der Dokumentation von Arbeitszeiten im Blick behalten. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen schnell und rechtssicher in Ihrem Betrieb umzusetzen. Kostenlose Mustervorlage zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung sichern

Kommunen, Landkreise und kommunale Tochterunternehmen werden durch das Gesetz hingegen nicht verpflichtet; auf kommunaler Ebene behält das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW aus dem Jahr 2018 weiterhin seine Gültigkeit.

Vorgaben für Nachweise und Unteraufträge

Die Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue gilt über das beauftragte Hauptunternehmen hinaus. Nach den gesetzlichen Vorgaben reicht die Pflicht vollumfänglich an Subunternehmer sowie an eingesetzte Zeitarbeitskräfte durch.

Für die Dokumentation sieht das Gesetz unterschiedliche Wege vor: Tarifgebundene Betriebe können den Nachweis über die Einhaltung der Vorgaben mittels einer Eigenerklärung erbringen.

Für nicht-tarifgebundene Unternehmen ist hingegen die Vorlage konkreter Entgeltnachweise erforderlich. Werden die Pflichten verletzt, drohen rechtliche Konsequenzen. Für diesen Fall sieht das Gesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht der Vergabestelle sowie Vertragsstrafen vor.

Anzeige

Die korrekte Erfassung von Anwesenheitszeiten wird durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen immer komplexer. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden rechtssicher dokumentieren und so Bußgelder vermeiden. Kostenlosen Praxis-Ratgeber zur Arbeitszeitdokumentation herunterladen

Zeitplan bis zur Einführung

Das Inkrafttreten des Tarifentgeltsicherungsgesetzes ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Vergabeverfahren, die zu diesem Zeitpunkt bereits laufen, werden nach den Regelungen des bisherigen Rechts abgewickelt. Bis zu den Berichten Mitte Oktober 2026 war die offizielle Verkündung des verabschiedeten Gesetzestextes im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht erfolgt.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70395640 |