Textilverbot ab 19. Juli: EU stoppt Vernichtung von Millionen Tonnen
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 03:21 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der weitreichende Konsequenzen für die Textilbranche und Elektronikhersteller hat. Ab dem 19. Juli 2026 gilt für große Unternehmen ein striktes Verbot, unverkaufte Bekleidung zu entsorgen.
Strengere Vorgaben gegen die Vernichtung von Textilien
Die EU untersagt großen Firmen die Entsorgung unverkaufter Bekleidung, Accessoires und Schuhe. Das regelt die Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR). Schätzungen der Kommission zufolge werden derzeit zwischen 4 und 9 Prozent der nicht abgesetzten Textilien verbrannt. Das verursacht jährlich rund 5,6 Millionen Tonnen CO?.
Für mittelgroße Unternehmen greift die Regelung erst ab 2030. Flankierend müssen betroffene Betriebe ab Februar 2027 umfassend berichten, wie viele Textilien sie entsorgen. Die Branche setzt daher verstärkt auf industrielle Recyclinglösungen. Ein Kölner Start-up hat etwa ein Verfahren entwickelt, das Mischtextilien in Kunststoffgranulat umwandelt – einsetzbar in der Möbel-, Garten- und Automobilindustrie.
Ausnahmen für fest verbaute Batterien
Parallel zum Textilverbot hat die Kommission am 14. Juli 2026 Anpassungen an der Batterieverordnung vorgenommen. Für bestimmte Produkte lockerte sie die Pflicht zur leichten Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien. Betroffen sind Smartwatches, Fitness-Tracker, elektronisches Spielzeug sowie wasserfeste Geräte wie elektrische Zahnbürsten. Auch explosionsgeschützte Geräte (ATEX) fallen unter die Ausnahme.
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Die Entscheidung berücksichtigt technische Hürden bei der Abdichtung sehr kleiner oder spezialisierter Geräte. Die allgemeine Batterieverordnung soll planmäßig am 18. Februar 2027 in Kraft treten. Smartphones und Tablets sind von den Ausnahmen nicht betroffen – für sie gelten weiterhin separate Anforderungen der Ökodesign-Verordnung.
Forderungen nach einheitlichen Leitlinien
Ein Bündnis aus Branchenorganisationen wie Euratex und der European Branded Clothing Association fordert angesichts der regulatorischen Dichte frühzeitige Leitlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten bis April 2028 funktionierende EPR-Systeme für Textilien einrichten müssen. Die Verbände warnen vor einem Flickenteppich nationaler Regelungen und mahnen stärkere Koordinierung durch die EU-Kommission an – insbesondere mit Blick auf den erwarteten Circular Economy Act.
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Compliance-Fristen für den Handel
Für Händler kommen in den nächsten Monaten weitere Termine. Im Rahmen der Verpackungsverordnung (PPWR) müssen sich Online-Händler bis zum 12. August 2026 registrieren. Am 27. September 2026 endet die Frist zur Umsetzung der EmpCo-Richtlinie, die Verbraucherschutzregeln gegen irreführende Umweltwerbung verschärft. Für den Einwegkunststofffonds mit einem Volumen von 216 Millionen Euro werden erste Auszahlungen in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet.
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