WDH / ROUNDUP: Das Finanzamt macht die SteuererklÀrung - Projekt in Hessen
14.08.2025 - 17:01:04Absatzes korrigiert: etwa)
WIESBADEN (dpa-AFX) - Hessen startet ein Pilotprojekt, bei dem das Finanzamt automatisch einen Vorschlag zur Festsetzung der Einkommensteuer macht. Es muss dazu keine eigene SteuererklĂ€rung eingereicht werden. "Die Steuer macht jetzt das Amt: Davon dĂŒrften viele trĂ€umen. Wir machen es jetzt möglich", sagte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) bei der Vorstellung des Projektes in Wiesbaden.
ZunĂ€chst einmal wird der Service rund 6.000 Steuerpflichtigen im ZustĂ€ndigkeitsbereich des Finanzamts Kassel angeboten, die nach Angaben des Finanzministeriums die Frist zur Abgabe der EinkommensteuererklĂ€rung fĂŒr 2024 schon verpasst haben. Sie mĂŒssen dabei nicht selbst die SteuererklĂ€rung ausfĂŒllen, sondern erhalten von der Behörde einen Vorschlag, den sie annehmen oder ĂŒber die Elster-Software auch ergĂ€nzen können.
Automatischer Bescheid nach vier Wochen
Sonst erstellt das Finanzamt nach Ablauf einer Frist von vier Wochen den Steuerbescheid. Es ist aber auch weiterhin möglich, eine selbst erstellte SteuererklĂ€rung einzureichen. Grundlage fĂŒr den Vorschlag des Finanzamts sind Daten etwa zu Lohn, Rente und Versicherungen, die der Steuerverwaltung wegen der entsprechenden Meldepflichten ohnehin schon vorliegen. Daraus erstellt die Behörde dann automatisiert einen Vorschlag zur Festsetzung der Einkommensteuer.
Nicht jeder muss SteuererklÀrung machen
Voraussetzung in dem Pilotprojekt ist, dass der jeweilige Steuerpflichtige zur Abgabe einer EinkommensteuererklÀrung verpflichtet ist und nicht steuerlich vertreten oder beraten wird. Generell ist in Deutschland nicht jeder Arbeitnehmer und nicht jede Arbeitnehmerin zur Abgabe einer EinkommensteuererklÀrung verpflichtet.
Wer aber etwa Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro im Jahr bezieht oder mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hat, muss eine SteuererklĂ€rung machen. Auch Freiberufler, SelbststĂ€ndige und Gewerbetreibende sind grundsĂ€tzlich dazu verpflichtet. In der Regel sollte die SteuererklĂ€rung bis zum 31. Juli des Folgejahres fertig sein, es gibt aber Möglichkeiten, die Frist dafĂŒr zu verlĂ€ngern.
Mit dem Pilotprojekt in Kassel will hessische Landesregierung die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger entlasten und die Effizienz der Steuerverwaltung steigern. Ist der Testlauf ein Erfolg, soll das Programm ausgeweitet werden.
Bund der Steuerzahler: "Schritt in richtige Richtung"
"Das hessische Pilotprojekt kann ein Schritt in die richtige Richtung sein", sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hessen, Joachim Papendick. "Dass so etwas aber jetzt erst im kleinen MaĂstab ausprobiert wird, zeigt, wie sehr Deutschland hinterherhinkt." Bislang sei die SteuererklĂ€rung hierzulande im Vergleich zu anderen LĂ€ndern deutlich komplexer und zeitaufwendiger.
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrĂŒĂte das Pilotprojekt als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer modernen, bĂŒrgerfreundlichen Steuerverwaltung. "WĂ€hrend unsere Kolleginnen und Kollegen heute noch viel Zeit mit der manuellen Bearbeitung von StandardfĂ€llen verbringen, könnten sie sich bei einer vollstĂ€ndigen Digitalisierung auf die wirklich komplexen und wichtigen FĂ€lle konzentrieren", erklĂ€rte der Bundesvorsitzende Florian Köbler.
"Vorteile fĂŒr beide Seiten"
Hessens Finanzminister Lorz sieht in dem Pilotprojekt den nĂ€chsten Schritt auf dem Weg zu einer noch bĂŒrgerfreundlicheren Steuerverwaltung. "Was wir in diesem Projekt testen, bringt Vorteile auf beiden Seiten." Denn auch die Behörde könne ihrerseits Ressourcen einsparen. Es brauche noch weitere gemeinsame Schritte von Bund und den anderen LĂ€ndern, damit die Veranlagung der SteuererklĂ€rung durch die Behörde in groĂem Umfang umgesetzt werden könne./löb/DP/jha

