TotalEnergies: Pariser Gericht erzwingt CO2-Offenlegung der Kunden
26.06.2026 - 16:44:30 | boerse-global.de
Der Energiekonzern muss seine Klimastrategie grundlegend überarbeiten.
Urteil mit Folgen
Der französische Energiekonzern TotalEnergies muss künftig auch die Emissionen seiner Kunden in den offiziellen Klimaplan aufnehmen. Das Tribunal judiciaire de Paris gab einer Klage von Umweltorganisationen statt. Das Unternehmen hat nun sechs Monate Zeit, die sogenannten Scope-3-Emissionen in seinen Sorgfaltsplan zu integrieren.
Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der verkauften Öl- und Gasprodukte. Bisher fehlten sie im Vigilanzplan des Konzerns vollständig.
Rechtliche Grundlage
Das Gericht stützt sich auf das französische Sorgfaltspflichtgesetz von 2017. Die Richter stellten klar: Klimarisiken fallen unter die gesetzliche Sorgfaltspflicht und sind untrennbar mit dem Öl- und Gasgeschäft verbunden.
Sollte TotalEnergies die Frist verstreichen lassen, droht eine erste Kontrolle am 21. Januar 2027. Der Konzern muss dann detailliert darlegen, wie er die indirekten Emissionen reduzieren will.
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Keine Produktionskürzungen
Das Gericht verzichtete auf operative Vorgaben. Weder Produktionskürzungen noch ein Stopp neuer Projekte wurden angeordnet. Auch konkrete Emissionsreduktionsziele fehlen.
TotalEnergies zeigte sich mit diesem Teil des Urteils zufrieden. Das Unternehmen kündigte an, den Plan zu ergänzen und auf bestehende Nachhaltigkeitsberichte zurückzugreifen. Der Konzern betont, die eigenen Emissionen bereits deutlich gesenkt zu haben.
Präzedenzfall für Europa
Hinter dem Urteil steckt ein jahrelanger Rechtsstreit. Bereits 2020 hatten Umweltorganisationen wie Sherpa, Notre Affaire à Tous und France Nature Environnement sowie die Stadt Paris Klage eingereicht.
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Die Kläger sehen das Urteil als Teilerfolg und möglichen Präzedenzfall. Ein Kollektiv belgischer Landwirte verfolgte das Verfahren ebenfalls – als Signal für ähnliche Klagen in Europa.
TotalEnergies prüft derzeit, ob das Unternehmen gegen Teile des Urteils Berufung einlegt.
