TVöD 2026: Jahressonderzahlung zwischen 75 und 95 Prozent
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 19:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet Arbeitgeber künftig, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Auch Vertrauensarbeitszeit ist davon nicht ausgenommen.
Gestaffelte Übergangsfristen
Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sowie tarifvertragliche Regelungen bleiben ausgenommen. Für die Umstellung gibt es gestaffelte Fristen: Ein Jahr für alle Betriebe, zwei Jahre für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und bis zu fünf Jahre für Betriebe mit unter 50 Beschäftigten.
Der Ausgleichszeitraum für die Höchstarbeitszeit soll von sechs auf vier Monate sinken. Leitende Angestellte müssen ihre Arbeitszeit nicht elektronisch erfassen.
TVöD 2026: Das ändert sich bei der Jahressonderzahlung
Im öffentlichen Dienst gelten ab 2026 neue Regeln für das 13. Monatsgehalt. Die Höhe richtet sich nach Bereich und Entgeltgruppe (EG):
- Bund: EG 1-8: 95 Prozent, EG 9a-12: 90 Prozent, EG 13-15: 75 Prozent
- Kommunen: Einheitlich 85 Prozent für alle Gruppen
- Krankenhäuser/Pflege: Zwischen 85 und 90 Prozent
Die Auszahlung erfolgt mit dem Novembergehalt. Wer stattdessen freie Tage möchte, kann ein Wahlmodell nutzen: Bis zu drei freie Tage sind möglich. Der Antrag für 2027 muss bis zum 1. September 2026 gestellt werden.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Zeiterfassung stellen viele Betriebe vor dringende Handlungsbedarf. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie die Arbeitszeiterfassungspflicht schnell und rechtssicher in Ihrem Unternehmen umsetzen. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Minijobs: Reformpläne für die Rente
Rund 6,8 Millionen Minijobber waren im ersten Quartal 2026 registriert – aber nur 20,9 Prozent zahlten in die Rentenversicherung ein. Die Minijob-Grenze liegt bei 603 Euro monatlich, basierend auf dem Mindestlohn von 13,90 Euro.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den Sonderstatus von Minijobs aufzuheben. Ein Vorschlag: Alle Minijobs sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – ohne Befreiungsmöglichkeit. Aktuell zahlen gewerbliche Minijobber 3,6 Prozent Eigenanteil, sofern sie sich nicht befreien lassen.
Steuerreform 2027: Entlastung und höhere Spitzensteuersätze
Die schwarz-rote Koalition plant eine Einkommensteuerreform ab 1. Januar 2027. Das Entlastungsvolumen: rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Vorgesehen sind höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie eine abgeflachte Steuerprogression.
Im Gegenzug steigen die Spitzensteuersätze: Ab 250.000 Euro Einkommen sind 45 Prozent fällig, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent.
Da ab Januar 2026 eine neue Minijob-Grenze von 603 Euro gilt, müssen bestehende Verträge dringend auf ihre Aktualität geprüft werden. Sichern Sie sich eine rechtssichere Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge, die bereits alle neuen Anforderungen berücksichtigt. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge sichern
Regionale Gehaltsunterschiede: Mecklenburg-Vorpommern als Sonderfall
Beim Gender Pay Gap schneidet Mecklenburg-Vorpommern mit 4 Prozent deutlich besser ab als der Bundesschnitt (16 Prozent). Auch die Rentenlücke ist mit 10 Prozent geringer (Bund: 23 Prozent).
Doch das Lohnniveau liegt in der Region für Männer durchschnittlich 5 Euro und für Frauen 2 Euro pro Stunde unter dem bundesweiten Schnitt.
Kurzarbeit: Was passiert mit dem Urlaub?
Kurzarbeit reduziert den Urlaubsanspruch anteilig. Bei „Kurzarbeit Null“ entsteht für diesen Zeitraum gar kein Urlaubsanspruch. Die Berechnung folgt der Logik für Teilzeitbeschäftigte: Die individuellen Arbeitstage pro Woche werden ins Verhältnis zur regulären Arbeitswoche gesetzt.
Für Minijobber gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Bei unregelmäßigen Einsätzen wird anhand der tatsächlichen Arbeitstage pro Jahr gerechnet.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
