TVöD-Reform: 2,5 Millionen mĂŒssen bis September wĂ€hlen
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 2,5 Millionen Angestellte bei Bund und Kommunen stehen vor einer tarifvertraglichen Richtungsentscheidung. Bis zum 1. September 2026 mĂŒssen die BeschĂ€ftigten festlegen, ob sie ihre Jahressonderzahlung in voller Höhe beziehen oder einen Teil davon in zusĂ€tzliche freie Tage umwandeln möchten. Diese Neuregelung im Rahmen des Tarifvertrags fĂŒr den öffentlichen Dienst (TVöD) ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der individuellen Arbeitszeit auf Kosten des klassischen Weihnachtsgeldes.
Details zur Umwandlung und prozentualen Anrechnung
GemÀà den aktuellen Bestimmungen können die betroffenen Mitarbeiter bis zu drei zusĂ€tzliche freie Tage pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Umrechnung erfolgt dabei nach einem festen SchlĂŒssel: Ein freier Tag entspricht einem Verzicht auf 5,4 Prozent der individuellen Jahressonderzahlung. Wer die vollen drei Tage wĂ€hlt, reduziert seinen Bonus entsprechend, gewinnt jedoch an zeitlicher FlexibilitĂ€t.
Unterschiedliche SĂ€tze fĂŒr Bund und Kommunen
Bei der Höhe der Sonderzahlung gibt es deutliche Abstufungen zwischen den verschiedenen Arbeitgebern. Im Bereich des Bundes erhalten BeschĂ€ftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 kĂŒnftig 95 Prozent der Sonderzahlung, was eine Steigerung gegenĂŒber dem bisherigen Satz von 90 Prozent darstellt. In den Kommunen wurde hingegen ein einheitlicher Wert von 85 Prozent festgelegt.
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Besondere Regelungen gelten zudem fĂŒr spezifische Einrichtungen und Berufsgruppen. In kommunalen Heimen erhalten BeschĂ€ftigte in den Entgeltgruppen S2 bis S9 eine Sonderzahlung in Höhe von 90 Prozent. Auch fĂŒr KrankenhĂ€user sind explizite Ausnahmeregelungen im TarifgefĂŒge verankert.
Verfahren und Fristen fĂŒr die Umsetzung
FĂŒr die AusĂŒbung des Wahlrechts ist kein aufwendiges formelles Antragsverfahren erforderlich. Nach vorliegenden Informationen genĂŒgt eine formlose E-Mail an die zustĂ€ndige Stelle des Arbeitgebers, um die Entscheidung fĂŒr das kommende Jahr zu hinterlegen.
Sollten die durch Umwandlung erworbenen freien Tage innerhalb des Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen werden, sieht das Regelwerk eine finanzielle Absicherung vor. In solchen FÀllen werden die nicht genutzten Tage bis zum 31. MÀrz des jeweiligen Folgejahres wieder an die BeschÀftigten ausgezahlt.
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Langfristige Anpassungen der Urlaubsregelung
Ăber die aktuelle Wahloption zwischen Geld und Freizeit hinaus sieht das Tarifwerk weitere strukturelle Anpassungen vor. Ab dem Jahr 2027 ist fĂŒr die BeschĂ€ftigten im öffentlichen Dienst ein genereller zusĂ€tzlicher Urlaubstag vorgesehen. Damit wird das Zeitkontingent fĂŒr die Angestellten unabhĂ€ngig von der individuellen Entscheidung ĂŒber die Jahressonderzahlung dauerhaft erweitert.
