Überbreite Maschinen: Landwirte brauchen Genehmigung ab 3,00 Meter
21.06.2026 - 12:12:47 | boerse-global.de
Sonderregeln für die Landwirtschaft
Die allgemeine Fahrzeugbreite ist auf 2,55 Meter begrenzt. Für die Land- und Forstwirtschaft gelten Sonderregelungen. Bis zu 3,00 Meter Breite sind ohne Einzelfallprüfung erlaubt.
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Erst wenn Maschinen dieses Maß überschreiten, wird es kompliziert. Dann ist eine explizite Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nötig. Fehlt diese Erlaubnis, drohen bei Kontrollen oder Unfällen empfindliche Konsequenzen für Halter und Fahrer.
Der Weg zur Genehmigung
Um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen, müssen Landwirte mehrere Dokumente vorlegen. Zentral ist ein technisches Gutachten. Das erstellen Sachverständige von TÜV oder DEKRA – in bestimmten Fällen auch der Hersteller selbst.
Wichtig: Das Gutachten darf bei der Beantragung maximal 18 Monate alt sein.
Zusätzlich ist eine Unbedenklichkeitserklärung der Versicherung Pflicht. Sie bestätigt, dass der Versicherungsschutz auch für den Betrieb mit Überbreite auf öffentlichen Straßen gilt.
Örtliche Erlaubnis und Haftung
Die fahrzeugbezogene Genehmigung ist nur der erste Schritt. Für die tatsächliche Nutzung der Straßen braucht es eine ergänzende örtliche Erlaubnis nach § 29 StVO.
Dabei steht die Haftung im Vordergrund. Antragsteller müssen eine Haftungserklärung abgeben. Sie deckt mögliche Schäden ab, die durch die überbreiten Maschinen an der Straßeninfrastruktur entstehen.
Die örtliche Erlaubnis gilt in der Regel für drei Jahre. Dann steht eine erneute Prüfung an.
Zulassungspflicht und finanzielle Fallstricke
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In der Praxis ist die Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Maschinen wichtig – besonders bei finanziellen Anreizen.
Branchenexperten weisen darauf hin: Die Treibhausgasquote (THG-Prämie) für elektrische Hoflader gibt es nur mit offizieller Zulassungsbescheinigung Teil I. Viele Hoflader mit maximal 20 km/h gelten aber als zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und haben nur eine allgemeine Betriebserlaubnis.
Da das Umweltbundesamt für die Quotenprämie einen Fahrzeugschein verlangt, kann eine freiwillige Zulassung wirtschaftlich sinnvoll sein – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
