Steuerfreiheit, Steuerbefreiung

ÜberstundenzuschlĂ€ge: Steuerfreiheit verzögert sich weiterhin

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante Steuerbefreiung fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge ist im August 2026 noch nicht umgesetzt. Kritiker bemĂ€ngeln die ausgeschlossenen TeilzeitbeschĂ€ftigten.

Überstunden-Steuerfreiheit: Regierungsvorhaben verzögert sich weiter
Ein moderner Schreibtisch mit Taschenrechner und Notizen, der die steuerliche Thematik von Überstunden symbolisiert. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die von der Bundesregierung unter dem Merz-Kabinett vorgesehene Steuerfreiheit fĂŒr ÜberstundenzuschlĂ€ge lĂ€sst weiterhin auf sich warten. Obwohl das Vorhaben als zentrales Element im Koalitionsvertrag verankert ist, befindet sich die gesetzliche Neuregelung im August 2026 noch nicht in der praktischen Umsetzung. Der entsprechende Entwurf fĂŒr das sogenannte ArbeitsmarktstĂ€rkungsgesetz wurde bereits im September 2025 vorgelegt, wobei der ursprĂŒngliche Zeitplan einen Inkrafttreten zum 1. Januar 2026 vorsah.

Rahmenbedingungen der geplanten Steuerbefreiung

Die geplanten Neuregelungen sehen vor, dass ZuschlĂ€ge fĂŒr Mehrarbeit unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt werden. Dabei unterscheidet der Entwurf zwischen tariflich gebundenen und nicht tarifgebundenen ArbeitsverhĂ€ltnissen. FĂŒr BeschĂ€ftigte in Betrieben mit Tarifbindung soll die Steuerfreiheit erst fĂŒr Stunden greifen, die ĂŒber die vereinbarte tarifliche Vollzeit von 34 Stunden pro Woche hinausgehen. FĂŒr alle ĂŒbrigen Arbeitnehmer liegt die Schwelle bei 40 Wochenstunden.

Zudem sieht die Bundesregierung eine Deckelung vor, um die fiskalischen Auswirkungen zu begrenzen. Die Steuerfreiheit soll demnach auf ZuschlĂ€ge beschrĂ€nkt sein, die maximal 25 Prozent des regulĂ€ren Grundlohns betragen. Mit dieser Maßnahme verfolgt die Regierung das Ziel, Leistungsanreize zu setzen und die AttraktivitĂ€t von Mehrarbeit in Zeiten des FachkrĂ€ftemangels zu erhöhen.

Aktuelle Daten zur Überstundenbelastung in Deutschland

Hintergrund der politischen Debatte sind statistische Erhebungen zur Arbeitszeitgestaltung. Das Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelte fĂŒr das Jahr 2024, dass Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr leisten. Ein erheblicher Teil dieser Mehrarbeit wird jedoch nicht monetĂ€r vergĂŒtet. Laut den Daten des Instituts entfallen lediglich 13,1 Stunden auf bezahlte Überstunden, wĂ€hrend der Rest beispielsweise ĂŒber Arbeitszeitkonten ausgeglichen wird oder unvergĂŒtet bleibt.

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Experten weisen darauf hin, dass die tatsĂ€chliche Entlastung fĂŒr viele Arbeitnehmer durch die geplante Reform moderat ausfallen könnte. Ein Rechenbeispiel der Bundesregierung verdeutlicht die Dimensionen: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro und der steuerfreien Auszahlung von 13,1 Überstunden ergĂ€be sich fĂŒr den BeschĂ€ftigten ein zusĂ€tzliches Netto-Plus von rund 30 Euro.

Kritik an der sozialen Ausgewogenheit der Reform

Die Verzögerung des Gesetzesvorhabens wird auch von einer Debatte ĂŒber die Reichweite der Maßnahmen begleitet. Kritiker fĂŒhren an, dass ein betrĂ€chtlicher Teil der ErwerbstĂ€tigen von der geplanten Steuerfreiheit gĂ€nzlich ausgeschlossen bleibe. Dies betrifft insbesondere TeilzeitbeschĂ€ftigte, die rund 30 Prozent der gesamten ErwerbstĂ€tigen in Deutschland ausmachen. Da fast jede zweite Frau in einem TeilzeitverhĂ€ltnis arbeitet, wird die Kritik laut, dass die Reform geschlechtsspezifische Ungleichheiten bei der Nettoentlohnung kaum adressiere.

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Da die Steuerfreiheit erst ab einer Wochenarbeitszeit von 34 beziehungsweise 40 Stunden greift, profitieren Personen, die ihre Arbeitszeit innerhalb eines Teilzeitmodells aufstocken, nicht von den geplanten steuerlichen BegĂŒnstigungen fĂŒr ZuschlĂ€ge. Die Bundesregierung hĂ€lt ungeachtet der Kritik an den festgelegten Schwellenwerten fest, um den Fokus des Gesetzes auf die Ausweitung des Gesamtarbeitsvolumens oberhalb der Vollzeitgrenze zu richten. Wann das ArbeitsmarktstĂ€rkungsgesetz final verabschiedet wird und in Kraft tritt, bleibt angesichts der aktuellen Verzögerungen offen.

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