Orban, Bedingungen

Orban stellt Bedingungen fĂŒr weitere EU-Russland-Sanktionen

24.01.2025 - 17:45:17 | dpa.de

Ungarn stellt fĂŒr eine Zustimmung zur VerlĂ€ngerung der EU-Sanktionen gegen Russland Bedingungen an die Ukraine.

Kiew solle die zum Jahresanfang geschlossene Pipeline wieder öffnen, die bis dahin russisches Erdgas nach Mitteleuropa und damit auch nach Ungarn befördert hatte, sagte MinisterprÀsident Viktor Orban im ungarischen Staatsrundfunk.

Das Thema steht in BrĂŒssel nĂ€chste Woche auf der Tagesordnung, weil die derzeit gĂŒltigen EU-Sanktionen fĂŒr Russland am 31. Januar auslaufen, wenn sie nicht verlĂ€ngert werden. In dieser Frage habe er "die Handbremse angezogen", betonte Orban. Ungarn habe wegen der bestehenden Sanktionen in den letzten drei Jahren 19 Milliarden Euro verloren. Das sei wesentlich mehr, als ungarische Steuerzahler pro Jahr an die Staatskasse ihres Landes bezahlen.

FĂŒr sein Ja zu Russland-Sanktionen nannte Orban zwei weitere Bedingungen: Die Ukraine solle aufhören, die Alternativroute, ĂŒber die Ungarn derzeit russisches Gas bekommt, den durch den Balkan verlaufenden Turkish Stream, militĂ€risch anzugreifen. Es habe ukrainische Angriffe gegen diese Pipeline gegeben, an dem Grenzpunkt auf russischem Gebiet.

Drittens verlangte er Garantien, dass die Ukraine nicht den Öl-Durchfluss aus Russland stoppt, das wie das Gas durch die Druschba-Pipeline ĂŒber die Ukraine nach Ungarn kommt. Ungarn bezieht mehr als 80 Prozent seines Gas- und Ölbedarfs aus Russland.

Trump spielt auch eine Rolle

Orban pflegt gute Beziehungen zu Russlands PrĂ€sident Wladimir Putin. Bereits im Dezember vorigen Jahres hatte er in BrĂŒssel signalisiert, dass er in der Frage der VerlĂ€ngerung der EU-Sanktionen fĂŒr Russland erst nach der AmtseinfĂŒhrung des neugewĂ€hlten US-PrĂ€sidenten Donald Trump entscheiden wolle.

Die formelle Entscheidung fĂŒr die VerlĂ€ngerung der EU-Sanktionen muss vom Rat der EuropĂ€ischen Union einstimmig getroffen werden. Bislang gab der EU-Gipfel in der Regel dafĂŒr den Auftrag. Die derzeit gĂŒltigen Regeln sehen vor, dass die Sanktionen alle sechs Monate verlĂ€ngert werden mĂŒssen.

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