Unverheiratete zahlen bis 6,5%: Grunderwerbsteuer bei Trennung
13.06.2026 - 23:50:52 | boerse-global.de
Experten warnen vor erheblichen finanziellen Nachteilen â besonders bei verpassten Fristen und fehlenden VertrĂ€gen.
Die 10-Jahres-Frist als Kostenfalle
Wer die gemeinsame Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, muss mit der Spekulationssteuer rechnen. Eine Ausnahme gibt es nur bei Eigennutzung. Doch die Ăbertragung an den Partner, der im Haus bleibt, muss rechtlich prĂ€zise sein â sonst droht der Verlust steuerlicher Privilegien.
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War die Immobilie vermietet oder gewerblich genutzt? Dann kommen noch Abschreibungen und mögliche VorfÀlligkeitsentschÀdigungen hinzu. Berater empfehlen: den Verkauf an den Ex-Partner ordnungsgemÀà abwickeln, damit das Finanzamt ihn anerkennt.
Unverheiratete zahlen drauf
Besonders riskant ist die Trennung fĂŒr unverheiratete Paare. Sie gelten steuerrechtlich als Fremde. Anders als Ehepaare haben sie keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich oder hohe Erbschaftsteuer-FreibetrĂ€ge.
Der gröĂte Kostenpunkt: die Grunderwerbsteuer. Ehegatten sind bei der Ăbertragung von Immobilienanteilen befreit. Unverheiratete zahlen je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Ein notarieller Partnerschaftsvertrag beim Kauf könnte das abfedern. Die Kosten: 500 bis 2.000 Euro. Fehlt eine solche Regelung, zĂ€hlt nur der Grundbucheintrag â unabhĂ€ngig davon, wer die Raten gezahlt hat.
Die Bank lÀsst nicht locker
Bei einer laufenden Finanzierung haften beide Partner als Gesamtschuldner. Die Bank kann von jedem die volle Tilgung verlangen. Eine Entlassung aus der Mithaftung gibt es nur mit Zustimmung der Bank â und die ist nicht an familienrechtliche Vereinbarungen gebunden.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 06.11.2019, XII ZB 311/18) stellt klar: Im InnenverhĂ€ltnis trifft die Darlehensschuld den, der als AlleineigentĂŒmer im Grundbuch steht. FĂŒr die Trennungszeit sieht das BGB spezifische Nutzungsrechte vor â das Kindeswohl und HĂ€rtefĂ€lle spielen eine Rolle. Bleibt nur die Teilungsversteigerung? Die bringt meist wirtschaftliche Verluste.
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Zinswende macht Ăbernahme teurer
Die EuropĂ€ische Zentralbank erhöhte am 12. Juni 2026 den Einlagesatz auf 2,25 Prozent. Grund: gestiegene Ălpreise und Inflation. FĂŒr Immobilienbesitzer, die den Partner auszahlen mĂŒssen, wird es jetzt richtig teuer.
Die Bauzinsen fĂŒr zehnjĂ€hrige Darlehen liegen bei 3,6 bis 4 Prozent effektiv. Wer eine Anschlussfinanzierung braucht, erlebt einen Schock: FrĂŒhere Konditionen von 1 bis 2 Prozent sind vom Markt verschwunden. Die HĂŒrden fĂŒr eine Ăbernahme durch nur einen Partner steigen massiv.
