Verdi sichert 255 Mandate: Großer Erfolg bei Lufthansa-Wahl
30.05.2026 - 20:16:41 | boerse-global.deDas zeigt die aktuelle Rechtsentwicklung in Deutschland.
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Briefwahl: Darauf müssen Beschäftigte jetzt achten
Arbeitnehmer, die bei laufenden Betriebsratswahlen nicht persönlich abstimmen können, sollten ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig anfordern. Experten empfehlen am heutigen Samstag, die Stimmabgabe möglichst persönlich im Wahlbüro zu erledigen. Der Grund: Die Postlaufzeiten können die strengen Fristen für eine gültige Stimme gefährden.
Wer die Unterlagen dennoch per Post zurückschickt, riskiert, dass der Stimmzettel zu spät eintrifft. Die Wahlvorstände sind an feste Annahmeschlüsse gebunden – eine verspätete Briefwahlstimme ist ungültig.
Verdi erzielt klaren Erfolg bei Lufthansa
Wie wichtig gut organisierte Wahlen sind, zeigt das jüngste Beispiel der Lufthansa Group. Die Gewerkschaft Verdi verkündete am Freitag einen deutlichen Sieg bei den Betriebsratswahlen im Luftfahrtkonzern.
Die Gewerkschaft sicherte sich 255 Mandate in mehr als 45 verschiedenen Betrieben. Besonders stark schnitt Verdi demnach bei den Flugbesatzungen ab. Tausende Beschäftigte hatten ihre Vertretungen per Urnen- und Briefwahl bestimmt.
Bundesarbeitsgericht präzisiert Vergütungsansprüche
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. August 2025 (Az. 7 AZR 174/24) hat die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern gestärkt. Das Gericht entschied: Klagen auf Vergütung können sich auf bis zu drei verschiedene rechtliche Grundlagen stützen:
- den Mindestlohn nach Paragraf 37 Absatz 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Ansprüche aus einer hypothetischen Karriereentwicklung nach Paragraf 78 Satz 2 BetrVG
- spezifische vertragliche Ansprüche
Die Kläger müssen diese Ansprüche jedoch klar als Haupt- und Hilfsanträge formulieren.
Massenentlassungen: Kommt es auf jede einzelne Zahl an?
Ein weiterer Fall beschäftigt die Karlsruher Richter: Am 25. Juni 2026 verhandelt der Sechste Senat (Az. 6 AZR 7/26) über die Wirksamkeit von Kündigungen bei Massenentlassungen. Streitpunkt: Ist eine Kündigung unwirksam, wenn die Anzeige bei der Behörde 34 statt 31 betroffene Mitarbeiter nennt?
Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte die Kündigung im November 2025 für unwirksam erklärt. Nun muss das BAG klären, ob ein solcher Zahlenfehler tatsächlich die gesamte Entlassung kippt.
Arbeitszeiterfassung: Pflicht bleibt – Gesetz kommt später
Seit dem wegweisenden BAG-Urteil vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen. Die Gerichtspräsidentin hat kürzlich betont: Diese Pflicht gilt bereits heute – auch ohne spezielles Gesetz.
Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt laut BAG bereits jetzt für alle Unternehmen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie mit praxisnahen Tipps und fertigen Mustervorlagen schnell rechtssicher handeln. Kostenlose Mustervorlage: In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Ein konkretet Regelwerk wird allerdings erst für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Unternehmen, die die Zeiterfassung nicht umsetzen, riskieren Bußgelder bei Kontrollen. Betriebsräte sind gefordert, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen – sowohl nach aktueller Rechtsprechung als auch im Hinblick auf die kommende Gesetzgebung.
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