Verfassungsbedenken: Bundestag warnt vor Klima-Verstoß im Heizungsgesetz
18.06.2026 - 22:17:16 | boerse-global.de
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Experten warnen: Der Entwurf verschiebe Emissionsminderungslasten unverhältnismäßig in die Zukunft. Das könnte gegen die Karlsruher Klimaschutz-Rechtsprechung von 2021 verstoßen.
Kritik an der Aufweichung von Klimastandards
Im Zentrum der Prüfung steht die geplante Abkehr von bisherigen Klimaschutzvorgaben. Der Regierungsentwurf sieht vor, die verpflichtende 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abzuschaffen. Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiterhin zulässig bleiben – sofern sie schrittweise mit steigenden Anteilen CO2-neutraler Brennstoffe betrieben werden. Zudem ist vorgesehen, das bisherige Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 zu streichen.
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Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verteidigte das Vorhaben. Es gehe um Technologieoffenheit statt starrer Heizungszwänge. Ganz anders sieht das der Grünen-Politiker Michael Kellner, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Er spricht von einer deutlichen Warnung: Der Koalition drohe eine erneute Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch die Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik. Die Linke prüft derzeit eine Organklage im Eilverfahren.
Wärmepumpen dominieren den Neubau
Während die Politik noch diskutiert, zeigt der Markt eine klare Richtung. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes dokumentieren einen tiefgreifenden Wandel: Im vergangenen Jahr wurden rund 58.900 Wohngebäude fertiggestellt. 73,6 Prozent davon nutzen eine Wärmepumpe als primäre Heizquelle. Damit hat sich dieser Anteil innerhalb eines Jahrzehnts mehr als verdoppelt.
Gasheizungen kommen in Neubauten nur noch auf 10,5 Prozent. Insgesamt setzen über 78 Prozent der neuen Gebäude auf erneuerbare Energieträger. Doch der Trend im Neubau täuscht nicht über die eigentliche Herausforderung hinweg: Die Sanierungsrate im Bestand bleibt zu niedrig. Branchenverbände fordern verstärkte Anreize im Mietrecht, um die Dekarbonisierung älterer Gebäude zu beschleunigen.
Fernwärme und rechtliche Hürden
Parallel zur Einzelheizungs-Debatte gewinnt die regenerative Fernwärme an Bedeutung. In Leipzig ging Mitte Juni die deutschlandweit größte Solarthermieanlage ans Netz. Rund 13.000 Solarkollektoren speisen CO2-freie Wärme in das städtische Netz. Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter wertete das Projekt als wichtigen Schritt für die großflächige Wärmewende.
Auf der rechtlichen Ebene müssen sich Vermieter auf strengere Regeln einstellen. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Kosten für gewerbliches Wärmecontracting lassen sich nicht ohne Weiteres als Betriebskosten umlegen. Das gilt besonders dann, wenn Mieter zuvor eigene Anlagen wie Nachtspeicheröfen nutzten und keine mietvertragliche Vereinbarung zur Umstellung vorliegt.
In der kommenden Woche plant der Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Expertenanhörung. Die Bundesregierung sucht nach einer rechtssicheren Lösung – ohne künftige Generationen unverhältnismäßig zu belasten.
