Vergaberecht: EU bindet 2,5 Billionen Euro an europÀische Wertschöpfung
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EuropĂ€ische Kommission will die Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge kĂŒnftig enger an europĂ€ische Wertschöpfungskriterien binden. Da die Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union jĂ€hrlich rund 2,5 Billionen Euro im Rahmen der öffentlichen Beschaffung aufwenden, soll diese enorme Finanzkraft kĂŒnftig gezielter zur StĂ€rkung der heimischen Wirtschaft und zur Wahrung strategischer Interessen eingesetzt werden.
Mehr Schutz vor Drittstaaten in sensiblen Bereichen
Ein wesentlicher Bestandteil der BrĂŒsseler PlĂ€ne sieht vor, den Marktzugang fĂŒr Akteure aus Drittstaaten zu beschrĂ€nken. KĂŒnftig sollen auch innerhalb der EU angesiedelte Tochtergesellschaften chinesischer Unternehmen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
Diese Regelung zielt insbesondere auf sensible Bereiche wie die Verteidigung, die Cybersicherheit und den Betrieb kritischer Infrastrukturen ab, um AbhÀngigkeiten und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Die BrĂŒsseler Behörde hat hierzu den Vorschlag fĂŒr ein Vergabegesetz vorgelegt, das als Public Procurement Act bezeichnet wird. Die PrĂ€sentation des Entwurfs erfolgte mit mehr als zwei Monaten VerspĂ€tung.
Nach Berechnungen der Kommission vergeben öffentliche Stellen in der EuropÀischen Union jÀhrlich AuftrÀge im Wert von rund 2,6 Billionen Euro, was einem Anteil von etwa 15 Prozent des europÀischen Bruttoinlandsprodukts entspricht.
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StĂ©phane SĂ©journĂ© von der EU-Kommission betonte in diesem Zusammenhang, dass Europa jedes Jahr Hunderte von Milliarden Euro fĂŒr die Vergabe öffentlicher AuftrĂ€ge aufwende. ErgĂ€nzend zum Vergabegesetz stellte die Kommission zudem ein Innovationsgesetz vor, den sogenannten European Innovation Act, der sich spezifisch auf die Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen konzentriert.
Nationale Dimensionen und digitale SouverÀnitÀt
Wie umfangreich die betroffenen Budgets auf nationaler Ebene ausfallen, zeigen Daten aus den Mitgliedstaaten: In Ăsterreich gibt der Staat nach einer Analyse des Lieferketteninstituts ASCII jĂ€hrlich rund 67 Milliarden Euro fĂŒr Beschaffungen aus.
In Deutschland wurden bereits weitreichende Schritte im Vergaberecht verankert, um die strategische Ausrichtung von StaatsauftrĂ€gen zu stĂ€rken. Seit dem 1. Juli 2026 fĂŒhrt die deutsche Vergabeverordnung in Paragraph 58 Absatz 2 Aspekte der digitalen SouverĂ€nitĂ€t ausdrĂŒcklich als mögliches Zuschlagskriterium auf. Entsprechende SouverĂ€nitĂ€tsanforderungen lassen sich zudem als AusfĂŒhrungsbedingung verbindlich im Vertrag festschreiben.
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FĂŒr die praktische Umsetzung und PrĂŒfung solcher Vorgaben stehen den Vergabestellen standardisierte Instrumente zur VerfĂŒgung. Neben dem Kriterienwerk C3A des Bundesamts fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik liefert das SouverĂ€nitĂ€tsregelwerk der EU-Kommission fĂŒr Cloud-Dienste eine konkrete Bewertungsgrundlage.
Dieses System beurteilt insgesamt acht SouverÀnitÀtsziele auf einer Skala von 0 bis 4, um Behörden eine rechtssichere Einordnung bei der Beschaffung digitaler Technologien zu ermöglichen.
