Verlustverrechnung: 20.000-Euro-Grenze bei KapitalertrÀgen fÀllt
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Jahressteuergesetz 2024 krempelt die Verlustverrechnung bei KapitalertrÀgen um. Die alten BeschrÀnkungen sind Geschichte.
Verlustverrechnung: Grenzen fallen
Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 5. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es hebt die BeschrÀnkungen auf, die seit dem JStG 2009 galten. Betroffen sind Verluste aus TermingeschÀften und der Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen.
Bislang konnten Anleger solche Verluste nur bis zu 20.000 Euro pro Jahr ausgleichen. Diese Regelung galt fĂŒr Verluste, die nach dem 31. Dezember 2020 entstanden waren. Nun entfallen die betraglichen Grenzen vollstĂ€ndig.
Sparer-Pauschbetrag: Die 1.000-Euro-Grenze
Der Sparer-Pauschbetrag bleibt das HerzstĂŒck der Kapitalertragsbesteuerung. Alleinstehende dĂŒrfen 1.000 Euro, zusammenveranlagte Paare 2.000 Euro steuerfrei vereinnahmen. Einen Abzug tatsĂ€chlicher Werbungskosten schlieĂt das Gesetz ausdrĂŒcklich aus.
Nicht verbrauchte PauschbetrĂ€ge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen ĂŒbertragen. Das Bundesverfassungsgericht bestĂ€tigte bereits 2009: Diese Systematik gilt ausschlieĂlich fĂŒr EinkĂŒnfte aus Kapitalvermögen â nicht etwa fĂŒr Leibrenten.
Zuflussprinzip: Wann zÀhlt das Geld?
Entscheidend fĂŒr die Besteuerung ist der Zeitpunkt des Zuflusses. Es zĂ€hlt die wirtschaftliche VerfĂŒgungsmacht, nicht die FĂ€lligkeit. Bei beherrschenden Gesellschaftern kann der Zufluss bereits mit der Gutschrift auf dem Verrechnungskonto eintreten â oder mit dem Gewinnverwendungsbeschluss.
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GewinnausschĂŒttungen aus der Auflösung einer Körperschaft fallen unter § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ausnahme: die RĂŒckzahlung von Nennkapital. Anders sieht es bei umgewandelten GewinnrĂŒcklagen aus â sie werden besteuert, damit thesaurierte Gewinne nicht steuerfrei ausgekehrt werden können.
GeschĂ€ftsfĂŒhrerbezĂŒge: Wo die Grenzen liegen
Die BetriebsprĂŒfung schaut genau hin, wenn es um GeschĂ€ftsfĂŒhrerbezĂŒge geht. Die Gesamtausstattung aus Grundgehalt, Tantiemen und Sachleistungen muss einem Fremdvergleich standhalten. Sonst droht eine verdeckte GewinnausschĂŒttung.
Der Bundesfinanzhof hat klare Orientierungswerte gesetzt:
- Tantiemen: maximal 25 Prozent der GesamtbezĂŒge
- Tantiemensumme: höchstens 50 Prozent des JahresĂŒberschusses
- Ăberstunden- und FeiertagszuschlĂ€ge an Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer: regelmĂ€Ăig vGA
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Bond-Stripping: Neue Regeln seit 2017
Seit Anfang 2017 gilt die Abtrennung eines Zinsscheins vom Stammrecht einer Anleihe steuerlich als VerĂ€uĂerung. Das soll verhindern, dass Anleger durch kĂŒnstliche Verluste den Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent umgehen.
Bei Verlusten aus Kapitalvermögen gilt zudem eine Bindungswirkung zwischen Verlustfeststellungs- und Einkommensteuerbescheid. Einwendungen gegen die Besteuerungsgrundlagen mĂŒssen laut Rechtsexperten bereits im Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid vorgebracht werden.
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