Vermögensabschöpfung: Bundestag beschließt neue Regeln für EU-weite Fälle
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 24. September 2026 die Umsetzung einer umfassenden EU-Richtlinie zur Erleichterung der Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärft, um kriminelle Strukturen durch den Entzug ihrer finanziellen Grundlagen effektiver zu bekämpfen. Ein Schwerpunkt der Neuregelung liegt auf der Verbesserung der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Kriminalitätsfällen innerhalb der Europäischen Union.
Klare Zuständigkeiten für den grenzüberschreitenden Zugriff
Die Neuregelung sieht eine präzise Verteilung der Kompetenzen zwischen den beteiligten Behörden vor, um Verzögerungen bei der Sicherstellung von Vermögenswerten zu vermeiden. Künftig fungieren die Staatsanwaltschaften der Bundesländer als justizielle Vermögensabschöpfungsstellen. In dieser Funktion sind sie dazu ermächtigt, Vermögenswerte auch über Landesgrenzen hinweg vorläufig zu sichern.
Auf polizeilicher Ebene bleibt das Bundeskriminalamt (BKA) als zentrale Vermögensabschöpfungsstelle zuständig. Parallel dazu wird das Bundesamt für Justiz als justizielle Kontaktstelle etabliert.
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Diese Struktur soll einen reibungslosen Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden in anderen europäischen Mitgliedstaaten gewährleisten. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit, dass die Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten auch international lückenlos funktionieren müsse.
Politische Einigung und fachliche Anpassungen
Der Verabschiedung im Plenum ging eine Beratung im Rechtsausschuss des Bundestags voraus. Dieser hatte den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 bereits am 23. September 2026 gebilligt. Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Union. Während sich die Fraktionen der Grünen und der Linken enthielten, wurde die Vorlage von der AfD abgelehnt.
Im Zuge der parlamentarischen Vorbereitung wurde zudem ein Änderungsantrag des Rechtsausschusses berücksichtigt. Dieser diente dazu, einen bestehenden Normenkonflikt innerhalb des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes zu bereinigen und damit die Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Vorschriften zu erhöhen.
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Kontinuität nach der Reform von 2017
Die nun beschlossenen Maßnahmen bauen auf einer früheren Reform aus dem Jahr 2017 auf, welche die Einziehung von Vermögenswerten bereits grundlegend vereinfacht hatte. Seither verzeichnen die deutschen Behörden beachtliche Erfolge bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Den vorliegenden Daten zufolge konnte der Staat seit Inkrafttreten der damaligen Regelungen regelmäßig mehrere hundert Millionen Euro aus Straftaten sicherstellen und einziehen.
Die aktuelle Gesetzgebung zielt darauf ab, diesen Trend durch die Angleichung an europäische Standards weiter zu verstärken. Nach dem Beschluss des Bundestags steht als nächster formaler Schritt die Beratung im Bundesrat an, dessen Zustimmung für das endgültige Inkrafttreten des Gesetzes noch erforderlich ist.
