Vermögensteuer, DIW

Vermögensteuer: DIW fordert 2 Prozent ab 20 Millionen Euro

07.06.2026 - 01:31:29 | boerse-global.de

DIW und DGB fordern höhere Abgaben auf große Vermögen, die Koalition plant eine Einkommensteuerreform für 2027.

Steuerdebatte 2026: Neue Vorschläge für Vermögen und Spitzenverdiener
Vermögensteuer - Ein detailliertes Nahaufnahme eines Stapels deutscher Euro-Banknoten und Münzen mit einem Taschenrechner und einem Stift im Hintergrund. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Diskussion um höhere Steuern für Spitzenverdiener und Vermögende in Deutschland hat Anfang Juni 2026 Fahrt aufgenommen. Wirtschaftsforschungsinstitute und Gewerkschaften legen konkrete Vorschläge vor – während die Koalition eigene Pläne schmiedet.

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Vermögensteuer ab 20 Millionen Euro gefordert

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), fordert eine Vermögensteuer von 2 Prozent auf Nettovermögen ab 20 Millionen Euro. Die Rechnung: Jährliche Mehreinnahmen von rund 42 Milliarden Euro. „Arbeit wird in Deutschland im Vergleich zu Vermögen überproportional stark besteuert", begründet Fratzscher den Vorstoß.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht noch weiter. Sein Konzept sieht eine Vermögensteuer bereits ab einer Million Euro Nettovermögen vor. Dazu kommt eine einmalige Vermögensabgabe von 10 Prozent für Vermögen über 10 Millionen Euro. Bei der Einkommensteuer strebt der DGB einen Spitzensteuersatz von 49 Prozent ab 87.000 Euro Jahreseinkommen an – und 52 Prozent ab 140.000 Euro.

Die schwarz-rote Koalition plant unterdessen eine Reform der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027. Arbeitgebervertreter schlagen Alarm. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, nennt die Forderungen „leistungsfeindlich" und warnt vor negativen Folgen für die Sozialpartnerschaft.

Was für Gutverdiener 2026 steuerlich zählt

Bis zur Reform bleibt es bei den bekannten Regeln. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent senkt jede absetzbare Ausgabe die Steuerlast spürbar. Beispiel Abschreibung: Eine Investition von 10.000 Euro kann die Steuer um 4.200 Euro drücken.

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Für Immobilienbesitzer gilt weiter die Spekulationssteuerfrist von zehn Jahren. Wer innerhalb dieses Zeitraums verkauft, versteuert den Gewinn mit bis zu 45 Prozent. Ausnahme: Eigennutzung im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt 2026 bei 12.348 Euro.

Auch bei der Rente gibt es Änderungen. Neurentner des Jahres 2026 müssen 84 Prozent ihrer Bezüge versteuern. Die für den 1. Juli angekündigte Rentenerhöhung könnte zudem bei vielen Bestandsrentnern erstmals eine Steuerpflicht auslösen. Der persönliche Rentenfreibetrag bleibt nominell fix – Erhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Ehegattensplitting: Milliarden-Potenzial durch Reform

Ein weiterer Streitpunkt: das seit 1958 bestehende Ehegattensplitting. Kritiker wie DIW-Ökonomen bemängeln, dass das System traditionelle Rollenverteilungen verfestige und Arbeitsanreize für Zweitverdiener mindere. Alternative: ein Realsplitting mit einem Freibetrag von 13.805 Euro. Das brächte der Staatskasse rund 8 Milliarden Euro Mehreinnahmen.

In einem umfassenden Sparvorschlag regen DIW-Ökonomen zudem einen Mix aus Subventionsstreichungen und Steuererhöhungen an. Dazu gehören die Abschaffung des Dieselprivilegs, die Kürzung der Pendlerpauschale und die Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 46 Prozent. Die Streichung ermäßigter Mehrwertsteuersätze – mit Ausnahme von Lebensmitteln – würde weitere 15 Milliarden Euro bringen.

Gerichtsurteil zu Schenkungen und Ausblick auf 2027

Das Finanzgericht Düsseldorf traf im Frühjahr eine relevante Entscheidung (Az. 4 K 705/25 Erb). Demnach sind doppelte Schenkungsteuer-Bescheide für denselben Lebenssachverhalt zwar rechtswidrig, aber nicht automatisch nichtig. Die Korrektur muss über die Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung laufen. Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden.

Ab 2027 ist eine Ausweitung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geplant. Auch Selbstständige und Freiberufler in berufsständischen Versorgungswerken sollen dann förberberechtigt sein.

Die wirtschaftliche Bedeutung der Debatte unterstreichen aktuelle Daten: Rund 5.000 Superreiche in Deutschland halten etwa 27 Prozent des gesamten Finanzvermögens. Gleichzeitig warnen Konjunkturexperten vor Kürzungen bei Sozialleistungen – das könnte die Nachfrage in Schwächephasen zusätzlich dämpfen.

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