Verpackungsrecht, EU-Regeln

Verpackungsrecht: Neue EU-Regeln für Hersteller ab August

17.06.2026 - 02:18:10 | boerse-global.de

Die EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt ab August 2026 verschärfte Regeln. Deutsche Wirtschaftsverbände kritisieren die nationale Umsetzung scharf.

EU-Verpackungsverordnung: Neue Pflichten und Kritik an Umsetzung
Verpackungsrecht - Nahaufnahme verschiedener umweltfreundlicher Verpackungsmaterialien wie Karton und Bioplastik in einem Lager. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Verordnung (EU 2025/40) ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten. Während die Industrie bereits erste konforme Materiallösungen vorstellt, wächst die Kritik an der nationalen Umsetzung in Deutschland.

Harmonisierung des EU-Marktes

Die PPWR führt zu grundlegenden Änderungen in der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Ab Mitte August gelten verschärfte Pflichten für Hersteller und Importeure von Verpackungen. Zentrales Ziel ist die Reduktion von Verpackungsabfällen durch verbindliche Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Rezyklaten.

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Ab 2030 treten spezifische Verbote für bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen sowie für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen in Kraft. Für den E-Commerce bedeutet das: Der Leerraumanteil in Transportverpackungen muss dann auf maximal 50 Prozent begrenzt werden. Das soll die Logistik effizienter machen und Material sparen.

Während die EU-weite Geltung für die meisten Staaten feststeht, verzögert sich die Anwendung in Nicht-EU-Ländern wie Norwegen. Die Verordnung muss dort zunächst in das EWR-Abkommen integriert werden.

Kritik am deutschen Verpackungsgesetz

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Durchführungsgesetz zum Verpackungsrecht verabschiedet. Die Neuregelung stößt auf deutliche Kritik der Wirtschaftsverbände. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) bezeichnete die Verabschiedung als verpasste Chance.

Hauptkritikpunkt ist eine fehlende Übergangslösung für den neuen EU-Herstellerbegriff. Nach Einschätzung des Verbandes gefährdet dies die Finanzierung der Verpackungsentsorgung ab der zweiten Jahreshälfte 2026. BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen warnte vor erheblichen Risiken für die Entsorgungssicherheit.

Auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisierte, dass die Bundesregierung nationale Gestaltungsspielräume für eine bürokratiearme Umsetzung nicht genutzt habe. Besonders problematisch seien der Schutz bestehender B2B-Stoffströme und die unklare Regelung bei Brühhilfen.

Ökomodulation und Mindeststandards

Ein positiver Aspekt ist die Verankerung der Ökomodulation in § 26a des Verpackungsgesetzes. Diese Regelung schafft finanzielle Anreize für den Einsatz von Rezyklaten und besonders recyclingfähige Verpackungen. Der BDE fordert hierzu eine zügige Umsetzung bis 2027.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 15. Juni 2026 das Konsultationsverfahren für den Mindeststandard recyclinggerechter Verpackungen 2026 eröffnet. Dieser Standard bildet die technische Grundlage für die finanzielle Steuerung der Ökomodulation. Die endgültige Fassung soll am 31. August 2026 veröffentlicht werden.

Marktforscher beobachten, dass Unternehmen bereits proaktiv reagieren. Mitte Juni wurde eine neue Verpackungslösung für Feuchttücher vorgestellt, die bereits jetzt die für 2030 geforderte Rezyklatquote von 35 Prozent erfüllt.

Wirtschaftlicher Druck und neue Zollhürden

Neben den verpackungsrechtlichen Anforderungen sieht sich die Branche mit weiteren Belastungen konfrontiert. Eine aktuelle Studie des Verbandes Propak zeigt am Beispiel Österreichs, dass die papierverarbeitende Industrie in zahlreichen Zielmärkten Anteile verloren hat. Ursachen sind steigende Lohnstückkosten und bürokratische Lasten der PPWR.

Importeure müssen zudem neue zollrechtliche hürden beachten. Ab dem 1. Juli 2026 wird ein EU-Zoll auf Kleinsendungen unter 150 Euro aus Drittstaaten erhoben. In Kombination mit geplanten Bearbeitungsgebühren und nationalen Paketabgaben könnten sich Online-Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland deutlich verteuern.

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Für den Handel mit den Mercosur-Staaten treten ab dem 1. Mai 2026 neue Ursprungsregeln in Kraft. Deren strikte Einhaltung ist Voraussetzung für den geplanten Zollabbau in den Bereichen Chemie und Maschinenbau.

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