Verpackungsregeln: KMU sollen bis 2035 von Bevollmächtigtenpflicht frei sein
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich am 5. Oktober 2026 für spürbare Erleichterungen bei der EU-Verpackungsverordnung ausgesprochen. Nach dem Beschluss des Gremiums sollen Klein- und Kleinstunternehmen künftig keinen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung mehr in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat benennen müssen, in den sie Waren liefern.
Für kleine und mittlere Unternehmen soll diese Pflicht zudem bis 2035 ausgesetzt werden, während sie für Kleinst- und Kleinbetriebe vollständig entfallen soll.
Die geplante Reform ist Teil des sogenannten Umwelt-Omnibus, der darauf abzielt, die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung sowie die Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung effizienter und bürokratieärmer auszugestalten. Neben dem Parlament arbeitet auch der EU-Ministerrat an entsprechenden Erleichterungen für kleine europäische Unternehmen bei der Ernennung von Bevollmächtigten.
Verbände und Wirtschaft reagieren mit Erleichterung
Die Entscheidung im parlamentarischen Ausschuss stößt in der Wirtschaft auf breite Zustimmung. Der Handelsverband Deutschland begrüßte, dass Parlament und Ministerrat an Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen bei der Bevollmächtigtenpflicht arbeiten. Auch die Wirtschaftskammer Österreich stellte fest, dass eine spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Betriebe bei den europäischen Verpackungsregeln damit näher rücke.
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Besonders im Handwerk sorgten die bisherigen Regelungen für erhebliche Sorgen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßte den Parlamentsentscheid ausdrücklich. Nach Angaben des Verbands wären allein im deutschen Bäckerhandwerk rund 500 Betriebe von den ursprünglichen Vorgaben betroffen gewesen, was Aufwendungen in Höhe von mehreren Millionen Euro verursacht hätte.
Gleichzeitig mahnte der Bäckerverband weitere Schritte an. Die Organisation fordert zusätzliche Ausnahmen für mittelständische Handwerksbetriebe, wirksame Bagatellschwellen für kleine Liefermengen sowie vereinfachte Meldewege. Verpackungsvorschriften greifen bereits beim grenzüberschreitenden Versand geringer Mengen, etwa beim saisonalen Verkauf von Stollen oder Lebkuchen in andere EU-Staaten.
Hohe finanzielle Belastungen im grenzüberschreitenden Handel
Welche finanziellen Hürden die bisher vorgesehenen Pflichten für kleinere Betriebe bedeuten, verdeutlicht das Beispiel eines Bonner Händlers. Für ein Unternehmen mit 9 Mitarbeitern würden einer Online-Kostenberechnung zufolge knapp 5.600 Euro anfallen, um den Registrierungspflichten in sämtlichen belieferten EU-Ländern nachzukommen.
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Vor diesem Hintergrund drängt auch das Bundeswirtschaftsministerium auf Entlastungen. Das Ministerium fordert Ausnahmeregelungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn die menge des anfallenden Verpackungsmülls je Land unter einer bestimmten Schwelle bleibt. Mit dem Votum des parlamentarischen Umweltausschusses haben die Bestrebungen zur Eindämmung bürokratischer Hürden im europäischen Binnenmarkt nun eine wichtige Hürde genommen.

