Versicherungssektor, Null-Toleranz-Abkommen

Versicherungssektor: Null-Toleranz-Abkommen gegen digitale BelÀstigung

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

UNI Europa Finance und BranchenverbĂ€nde aktualisieren ihr Abkommen von 2022 mit Regeln gegen digitale BelĂ€stigung und fĂŒr besseren Opferschutz.

EuropÀische Versicherungsbranche stÀrkt Schutz vor Gewalt und BelÀstigung
Ein minimalistisch gestalteter, heller BĂŒroraum mit leeren ArbeitsplĂ€tzen und natĂŒrlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die europĂ€ischen Sozialpartner der Versicherungsbranche haben in BrĂŒssel ein gemeinsames Zusatzabkommen zur BekĂ€mpfung von Gewalt und BelĂ€stigung am Arbeitsplatz unterzeichnet. Zu den beteiligten Organisationen zĂ€hlen die Gewerkschaftsseite UNI Europa Finance sowie die Arbeitgeber- und BranchenverbĂ€nde Insurance Europe, AMICE und BIPAR.

Wie aus einem Bericht von UNI Europa Finance vom 17. September 2026 hervorgeht, soll das sogenannte Addendum den Schutz der BeschÀftigten im europÀischen Finanz- und Versicherungssektor an verÀnderte Rahmenbedingungen der Arbeitswelt anpassen.

Aktualisierung der Vereinbarung aus dem Jahr 2022

Mit dem neuen Dokument knĂŒpfen die VerbĂ€nde an bestehende Abkommen des sektoralen sozialen Dialogs auf europĂ€ischer Ebene an. Das nun verabschiedete Addendum dient der Aktualisierung der Gemeinsamen ErklĂ€rung aus dem Jahr 2022.

Bereits damals hatten sich die Sozialpartner darauf verstĂ€ndigt, prĂ€ventive Maßnahmen gegen Fehlverhalten im Arbeitsumfeld festzulegen. Die aktuelle Vereinbarung baut auf diesen Grundlagen auf und prĂ€zisiert die Handlungsfelder fĂŒr Versicherungsunternehmen und BeschĂ€ftigte in den Mitgliedstaaten.

Fokus auf digitale BelÀstigung und Opferschutz

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Neuregelung betrifft die Arbeitsbedingungen im digitalen Raum. Die Unterzeichner haben in dem Zusatzabkommen den Grundsatz einer Null-Toleranz gegenĂŒber digitaler BelĂ€stigung verbindlich verankert. Damit reagieren die VerbĂ€nde auf GefĂ€hrdungen, die im Rahmen ortsunabhĂ€ngiger oder ĂŒber elektronische Kommunikationsmittel organisierter Arbeit entstehen können.

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DarĂŒber hinaus umfasst die Vereinbarung dezidierte Regelungen zum Opferschutz. Betroffenen von BelĂ€stigung oder Übergriffen am Arbeitsplatz soll durch klare Vorgaben und UnterstĂŒtzungsmechanismen mehr Sicherheit innerhalb der betrieblichen Strukturen garantiert werden.

Geschlechtersensible RisikoprĂŒfung vor dem Hintergrund europĂ€ischer Daten

Neben dem Schutz von Betroffenen legt das Dokument ein besonderes Gewicht auf betriebliche PrĂ€ventionsmaßnahmen. Vorgesehen ist die EinfĂŒhrung von geschlechtsspezifischen beziehungsweise geschlechtersensiblen RisikoprĂŒfungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter sollen Arbeitsumgebungen und betriebliche AblĂ€ufe gezielt daraufhin analysieren, inwiefern spezifische GefĂ€hrdungen fĂŒr BeschĂ€ftigte bestehen.

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Die Sozialpartner stĂŒtzen ihre Initiative dabei auf statistische Erhebungen auf europĂ€ischer Ebene. In der ErklĂ€rung wird ausdrĂŒcklich auf Daten von Eurostat verwiesen, wonach jede dritte Frau in der EuropĂ€ischen Union geschlechtsspezifische Gewalt erlebt. Diese GrĂ¶ĂŸenordnung verdeutlicht aus Sicht der Branchenvertreter die Notwendigkeit, auch am Arbeitsplatz Schutzkonzepte systematisch zu ĂŒberprĂŒfen und verbindliche Schutzstandards einzufĂŒhren.

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