Erbschaftsteuer, Bundesverfassungsgericht

Erbschaftsteuer: Ökonomen fordern Ende der Privilegien für Firmenerben

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Vor der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht verlangen Marcel Fratzscher und Clemens Fuest einen grundlegenden Umbau der Erbschaftsteuer. Sonderregeln für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien sollen entfallen, während niedrigere Sätze und längere Zahlungsfristen Unternehmen schützen könnten.

Ökonomen für Ende von Erbschaftsteuer-Privilegien
Marcel Fratzscher (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Vor der für Montag geplanten Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer haben Ökonomen umfassende Änderungen an den geltenden Regeln gefordert. DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ifo-Präsident Clemens Fuest sprechen sich insbesondere gegen weitreichende Privilegien für große Vermögen und Betriebsvermögen aus.

Fratzscher fordert Ende der Ausnahmen

Fratzscher hält die bestehenden Sonderregeln im Erbschaftsteuerrecht für nicht mehr zeitgemäß. Alle Ausnahmen, insbesondere für große Vermögen, sollten abgeschafft werden; zugleich müsse eine Stundung der Zahlungen möglich sein, damit die Steuer nicht die Substanz eines Unternehmens angreift.

Vermögen und Kapitaleinkommen sollten insgesamt breiter, mit wenigen Ausnahmen und moderaten Sätzen besteuert werden, sagte der DIW-Präsident. Deutschland besteuere Arbeit ungewöhnlich stark und Vermögen ungewöhnlich schwach.

Fuest plädiert für niedrigeren Steuersatz

Auch Fuest verlangt eine Reform mit deutlich niedrigeren Steuersätzen, der Abschaffung von Ausnahmen für Betriebsvermögen und selbst genutzte Immobilien sowie großzügigen Stundungsregeln. Ein Steuersatz im Bereich von 10 Prozent sei unter diesen Bedingungen tragbar.

Die Sorge von Unternehmerverbänden vor einem zu starken Eingriff in die Substanz von Betrieben hält Fuest für übertrieben. Selbst genutzte Immobilien sollten nach seiner Auffassung grundsätzlich genauso besteuert werden wie vermietete Objekte. Eine Steuerfreiheit sei nur noch beim Ehepartner zu begründen, der bereits in der Immobilie wohne.

Verhandlung über Firmenerben

Fuest kritisiert vor allem die aus seiner Sicht ungleiche Lastenverteilung des geltenden Rechts. Gegenwärtig würden vor allem mittelgroße Erbschaften belastet, während viele große Erbschaften in Form von Betriebsvermögen nicht oder nur geringfügig besteuert würden.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab Montag unter anderem mit der Frage, ob Firmenerben durch die geltenden Verschonungsregeln übermäßig bevorteilt werden.

Die anstehende Verhandlung konzentriert sich auf einen zentralen Konflikt des deutschen Erbschaftsteuerrechts: Einerseits soll der Übergang von Unternehmen an die nächste Generation ermöglicht werden, andererseits dürfen große Vermögen nicht dauerhaft weitgehend außerhalb der Besteuerung bleiben. Die geltenden Verschonungsregeln für Betriebsvermögen können die Steuerlast bei Firmenerben erheblich reduzieren oder vollständig vermeiden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Im Mittelpunkt steht damit nicht nur die Höhe der Steuer, sondern auch ihre Verteilung. Eine niedrige Belastung mit großzügigen Stundungsregeln würde Liquiditätsprobleme bei Unternehmen begrenzen, während die Abschaffung weitreichender Ausnahmen die Bemessungsgrundlage verbreitern könnte. Der Ansatz von Marcel Fratzscher und Clemens Fuest verbindet diese beiden Ziele: weniger Sonderregeln und niedrigere Sätze sollen mit längeren Zahlungsfristen kombiniert werden.

Folgen für Familien und Unternehmen

Für Erben selbst genutzter Immobilien könnte eine Neuregelung besonders spürbar sein. Eine Gleichbehandlung von selbst bewohnten und vermieteten Objekten würde die bisherige Privilegierung zurückführen; zugleich bliebe die Frage, wie der Schutz des weiterhin in der Immobilie lebenden Ehepartners ausgestaltet wird.

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kann den Gesetzgeber zu Änderungen an den Verschonungsregeln zwingen, nimmt ihm aber nicht jede politische Gestaltungsfreiheit. Für Unternehmen wären vor allem Bewertung, Steuersatz, Zahlungsfristen und Bedingungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen entscheidend. Für Erben mittelgroßer Vermögen könnte eine breitere Bemessungsgrundlage trotz niedrigerer Sätze zu einer anderen Belastungsverteilung führen.

Steuerpolitischer Rahmen

Die Debatte steht zudem im Zusammenhang mit der größeren Frage, wie Deutschland Arbeit, Kapital und Vermögen besteuert. Eine Reform der Erbschaftsteuer würde diese Verteilung nicht allein verändern, könnte aber den Abstand zwischen der Besteuerung laufender Arbeitseinkommen und großer Vermögensübertragungen verringern. Maßgeblich wird deshalb sein, ob Karlsruhe die bestehenden Sonderregeln für Firmenerben als ausreichend begründet und verhältnismäßig bewertet.

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