Vorsteuerabzug, EuG-Urteil

Vorsteuerabzug: EuG-Urteil bringt Liquiditätsvorteil für Unternehmen

01.06.2026 - 21:01:09 | boerse-global.de

EuG-Urteil erlaubt frĂĽheren Vorsteuerabzug, neue Wahlrechte fĂĽr doppelte HaushaltsfĂĽhrung und klare Regeln fĂĽr Personengesellschaften.

Vorsteuerabzug: EuG-Urteil bringt Liquiditätsvorteil für Unternehmen - Bild: über boerse-global.de
Vorsteuerabzug: EuG-Urteil bringt Liquiditätsvorteil für Unternehmen - Bild: über boerse-global.de

Die jüngsten Verwaltungsanweisungen und Gerichtsurteile bringen weitreichende Änderungen für die steuerliche Behandlung von Betriebsausgaben. Besonders betroffen sind Doppelhaushalte, Partnerschaften und der Vorsteuerabzug.

Vorsteuerabzug: Mehr Liquidität für Unternehmen

Ein Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) vom 11. Februar 2026 könnte Unternehmen finanziell entlasten. Die Richter entschieden, dass Firmen den Vorsteuerabzug bereits im Monat der Leistungserbringung geltend machen dürfen – vorausgesetzt, die Rechnung geht vor Abgabe der Steuererklärung ein.

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Bislang führte das Fehlen einer Rechnung zum Monatsende oft zur Verschiebung des Abzugs. Steuerexperten von Alvarez & Marsal Tax sehen darin erhebliches Potenzial: „Die Neuregelung kann Liquidität freisetzen und Zinsvorteile für zurückliegende Perioden bringen, während das Risiko von Steuerstrafen sinkt." Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – Ende März 2026 wurde Berufung eingelegt.

Doppelter Haushalt: Klarheit bei den Abzugsmöglichkeiten

Die im Juni 2026 veröffentlichten Verwaltungsrichtlinien schaffen neue Wahlrechte für Berufstätige mit Zweitwohnsitz. Wer mehr als einmal pro Woche zum Hauptwohnsitz zurückkehrt, kann jährlich entscheiden: entweder die tatsächlichen Mehrkosten des Zweithaushalts absetzen oder die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen.

Wichtig: Wer die Entfernungspauschale wählt, kann weder Unterkunftskosten noch die Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zudem bestätigt: Umzugskosten zum Zweitwohnsitz am Arbeitsort sind als Werbungskosten absetzbar – selbst wenn zwischen Arbeitsbeginn und Umzug 14 Jahre liegen oder der Umzug in Erwartung einer beruflichen Veränderung erfolgt.

Personengesellschaften: Haftung und Verlustausgleich

Seit Anfang 2025 gelten neue Auslegungen für die Verlustausgleichsregeln bei Personengesellschaften. Nach § 15a EStG drohen Gesellschaftern einer GbR ähnliche Beschränkungen wie Kommanditisten, wenn ihre Haftung im Außenverhältnis faktisch begrenzt ist. Die Prüfung erfolgt zweistufig: Ist die Haftung mit der eines Kommanditisten vergleichbar? Bestehen tatsächliche Haftungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit?

Bei der Betriebsvermögenszuordnung gilt: Ausschließlich betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter sind notwendiges Betriebsvermögen. Bei gemischter Nutzung liegt die Grenze bei mehr als 50 Prozent betrieblicher Nutzung. Der BFH stellte zudem klar: Verträge zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern – etwa Dienst- oder Mietverträge – werden steuerlich anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, klar vereinbart und fremdüblich sind.

Branchenspezifische Regelungen

Die Verwaltungsanweisungen vom FrĂĽhjahr 2026 adressieren auch konkrete Berufsgruppen:

Dienstleister: Bei Schornsteinfegern sind ĂĽbliche Waschgeldpauschalen steuerpflichtiger Arbeitslohn, spezielle KleidungszuschĂĽsse dagegen steuerfrei. Reisekosten sind absetzbar, fĂĽr Abwesenheiten ĂĽber acht Stunden gilt eine Verpflegungspauschale von 14 Euro.

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Firmenwagen: Bei privaten Fahrten mit Dienstwagen können Unfallkosten zusätzlichen Geldwerten Vorteil auslösen. Wer ein Fahrtenbuch führt, muss direkt zuordnen. Für verbleibende Unfallkosten bis 1.000 Euro netto gibt es eine Billigkeitsregelung.

Betriebsverpachtung: Wird ein Betrieb vollständig verpachtet und technisch fortgeführt, fällt für den Verpächter keine Gewerbesteuer auf die Pachteinnahmen an. Der Pächter muss jedoch einen Teil der Pachtzinsen – seit 2008 fünf Prozent – gewerbesteuerlich hinzurechnen.

Die Finanzbehörden betonen abschließend: Wurde Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten, fordert das Betriebsstättenfinanzamt die fehlenden Beträge inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an – ohne Bagatellgrenze für Kleinbeträge.

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