Vreden, Bau-Turbo-Verfahren

Vreden: Bau-Turbo-Verfahren für 11 Wohnungen läuft bis zum 20. November

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 12:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Für das geplante Gebäude mit Büroflächen und elf Wohnungen liegen bislang drei Stellungnahmen vor; die Beteiligung endet am 20. November.
Ein unbebautes Grundstück in einer städtischen Ecke mit Kopfsteinpflaster und einer Ziegelmauer bei bewölktem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Stadt Vreden hat die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung für ein geplantes Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke Butenwall 84 und Twicklerstraße eingeleitet. Das Vorhaben wird im Rahmen des sogenannten Bau-Turbo-Verfahrens nach § 36a Abs. 2 in Verbindung mit § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) vorangetrieben. Auf dem Areal sollen ein Gebäude mit Büronutzung im Erdgeschoss sowie insgesamt 11 Wohneinheiten entstehen.

Grundlage für das laufende Verfahren ist ein Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Vreden vom 15.10.2026. Die Beteiligung der Bürgerschaft läuft im Zeitraum vom 19.10.2026 bis zum 20.11.2026. Bis Anfang November sind nach Angaben eines Berichts vom 07.11.2026 bislang 3 Stellungnahmen zu den Planungen eingegangen.

Einsichtnahme und Wege der Beteiligung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, die Planungsunterlagen einzusehen und Anmerkungen einzubringen. Die Dokumente sind sowohl digital über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar als auch physisch im Technischen Rathaus der Stadt Vreden am Butenwall 79 zugänglich.

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Stellungnahmen zum Vorhaben können entweder über ein bereitgestelltes Online-Formular eingereicht oder per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vreden.de übermittelt werden.

Getrennte PrĂĽfverfahren durch Stadt und Kreis

Das angewendete Verfahren nach dem Baugesetzbuch zielt darauf ab, Planungs- und Genehmigungsschritte für dringend benötigten Wohnraum zu beschleunigen. Dennoch unterliegt das Projekt klar definierten Zuständigkeiten: Die gemeindliche Zustimmung der Stadt Vreden erfolgt unabhängig von der eigentlichen bauaufsichtlichen Prüfung.

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Letztere obliegt nach geltendem Recht der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Borken, die das Projekt nach Abschluss der kommunalen Beteiligungsschritte formal prüft.

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