VW-JubilÀumsprÀmien, Gericht

VW-JubilÀumsprÀmien: Gericht zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung

31.05.2026 - 17:22:11 | boerse-global.de

LAG Niedersachsen weist Millionenklage ehemaliger VW-Manager ab, spricht aber Mitarbeitern höhere JubilÀumsprÀmien zu.

VW-JubilĂ€umsprĂ€mien: Gericht zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung - Foto: ĂŒber boerse-global.de
VW-JubilĂ€umsprĂ€mien: Gericht zwingt zu 20.700 Euro Nachzahlung - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat am Donnerstag zwei wegweisende Urteile im Rechtsstreit mit Volkswagen gefÀllt. WÀhrend eine Klage von ehemaligen Managern auf rund 7,5 Millionen Euro Schadenersatz abgewiesen wurde, muss der Autobauer in einem anderen Fall höhere JubilÀumsprÀmien zahlen.

Whistleblower-Klage: Kein Schutz nach dem Hinweisgebergesetz

Die 17. Kammer des LAG Niedersachsen wies die Berufung von zwei frĂŒheren FĂŒhrungskrĂ€ften zurĂŒck. Sie hatten Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro gefordert. Die KlĂ€ger behaupteten, berufliche Nachteile erlitten zu haben, nachdem sie auf Schadstoffe in den HochdĂ€chern von VW-Nutzfahrzeugen hingewiesen hatten.

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Das Gericht stellte gleich mehrere GrĂŒnde fĂŒr die Abweisung fest. Die Meldungen der Manager erfolgten vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Zudem hĂ€tten die KlĂ€ger die internen Meldewege des Unternehmens nicht genutzt, wie es das Gesetz vorschreibt.

Die Richter sahen zudem keinen ausreichenden Nachweis fĂŒr einen kausalen Zusammenhang zwischen den Meldungen und den behaupteten Nachteilen. Konkrete Beweise fĂŒr angeblich versprochene Beförderungen, die spĂ€ter aus Rache ausgeblieben sein sollen, wurden nicht erbracht.

Der Autobauer begrĂŒĂŸte das Urteil. Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht endgĂŒltig beendet: Das Gericht ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zu. Separate Verfahren zu den KĂŒndigungen der Manager sind weiterhin anhĂ€ngig.

JubilÀumsprÀmien: VW muss nachzahlen

In einem zweiten Verfahren am selben Tag entschied das LAG zugunsten von zwei langjĂ€hrigen Mitarbeitern. Ein IT-Spezialist und ein Entwickler erhalten höhere JubilĂ€umsprĂ€mien. Das Gericht bestĂ€tigte damit ein frĂŒheres Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig.

Der Streit drehte sich um die Frage, ob die Zahlungen nach einem Àlteren Tarifvertrag oder einer neuen, niedrigeren Pauschalregelung zu berechnen sind. Die Kernfrage: Wann genau hatten die Mitarbeiter ihre 25-jÀhrige Betriebszugehörigkeit vollendet?

Das Gericht wandte das Prinzip des „rechtlichen Augenblicks" an. Demnach endete die Dienstzeit beider Mitarbeiter exakt am 31. Dezember 2024 um Mitternacht. Zu diesem Zeitpunkt galten noch die alten, höheren Tarifregelungen.

Die neue Regelung, die PrĂ€mien auf 6.000 oder 12.000 Euro deckelt, sollte zwar rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2025 greifen. Sie wurde jedoch erst am 21. Januar 2025 unterzeichnet. FĂŒr die betroffenen Mitarbeiter kam sie damit zu spĂ€t.

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Finanzielle Folgen und weitere Verfahren

Volkswagen muss den beiden Mitarbeitern nun insgesamt rund 20.700 Euro nachzahlen – die Differenz zwischen alter und neuer PrĂ€mienregelung. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Gericht in diesem Fall nicht zu.

Das Urteil könnte Signalwirkung haben. Rund 20 Ă€hnliche Klagen sind derzeit anhĂ€ngig. Das Gericht hat fĂŒr Mitte Juni 2026 weitere Verhandlungen angesetzt. Betroffen sind Mitarbeiter, deren DienstjubilĂ€um zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lag.

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