Volkswagen, E-Auto-Rückruf

VW plant Rückruf für ID-Modelle wegen Batteriefehlern

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 14:49 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Volkswagen bereitet wegen möglicher Überhitzung fehlerhafter Batteriezellen eine weitere Rückrufaktion vor. In Deutschland könnte eine niedrige fünfstellige Zahl von Elektroautos betroffen sein; zunächst soll eine Ladebegrenzung greifen.

Betroffene Modelle und nächste Maßnahmen

  • Volkswagen bereitet Rückrufe für ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz aus bestimmten Bauzeiträumen vor.
  • Auch einige Tausend Cupra Born könnten wegen fehlerhafter Batteriezellen betroffen sein.
  • Bei betroffenen Fahrzeugen soll der maximale Ladestand zunächst auf 80 Prozent begrenzt werden.
Volkswagen (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Volkswagen plant Rückruf wegen Batteriezellen

Volkswagen bereitet wenige Wochen nach einem Rückruf von rund 4,6 Millionen Fahrzeugen eine weitere sicherheitsrelevante Aktion für Elektroautos vor. Wegen fehlerhafter Batteriezellen könnte in Deutschland eine niedrige fünfstellige Zahl von Fahrzeugen betroffen sein.

Mehrere ID-Modelle betroffen

Im Mittelpunkt stehen laut einem Bericht fehlerhafte Zellen in Hochvoltbatterien. In seltenen Fällen könnten sie überhitzen; im Extremfall bestehe Brandgefahr.

Betroffen seien unter anderem Volkswagen ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz aus bestimmten Produktionszeiträumen zwischen 2023 und 2025. Außerdem könnten einige Tausend Cupra Born betroffen sein.

Volkswagen bestätigt Vorbereitung

Volkswagen bestätigte den Vorgang. Interne Qualitätsprüfungen hätten ergeben, dass einzelne Hochvolt-Batteriezellen wegen Produktionsfehlern bei Lieferanten nicht den Qualitätsanforderungen entsprächen.

Für Deutschland und weitere Märkte würden entsprechende Aktionen in Abstimmung mit den Behörden vorbereitet und kurzfristig aktiviert. Das Kraftfahrtbundesamt war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Ladestand soll vorerst begrenzt werden

Als Sofortmaßnahme will Volkswagen bei betroffenen Fahrzeugen offenbar den maximalen Ladestand auf 80 Prozent begrenzen. In Großbritannien und den USA laufen bereits Rückrufe; in den USA sollen mehr als 22.000 ID.4 betroffen sein.

Wie groß die Rückrufaktion europaweit ausfällt, ist noch offen. Ende September hatte Volkswagen wegen einer korrosionsanfälligen Schraube an der Lenkung rund 4,6 Millionen Fahrzeuge verschiedener Konzernmarken zurückgerufen.

Der geplante Rückruf betrifft einen sicherheitsrelevanten Bereich von Elektrofahrzeugen: die Hochvoltbatterie. Produktionsfehler einzelner Batteriezellen können dazu führen, dass sich Zellen unter bestimmten Bedingungen überhitzen. Die von Volkswagen angekündigte Begrenzung des Ladestands auf 80 Prozent ist dabei als vorläufige Risikoreduzierung zu verstehen, nicht als dauerhafte technische Lösung.

Für Halter der betroffenen Modelle ist entscheidend, wann Volkswagen und die Behörden die konkreten Fahrzeug- oder Fahrgestellnummern veröffentlichen. Erst danach lässt sich feststellen, welche Fahrzeuge tatsächlich betroffen sind und welche Maßnahmen vorgesehen werden. Bis dahin sollten Besitzer auf Hinweise des Herstellers, des Kraftfahrtbundesamts und ihrer Werkstatt achten.

Rückruf folgt auf weitere VW-Aktionen

Die angekündigte Maßnahme reiht sich in eine Phase ein, in der Volkswagen mehrere sicherheits- und qualitätsbezogene Probleme parallel bearbeiten muss. Ende September wurde bereits ein Rückruf von rund 4,6 Millionen Fahrzeugen verschiedener Konzernmarken wegen einer korrosionsanfälligen Schraube an der Lenkung bekannt. Die neue Aktion konzentriert sich dagegen auf Elektrofahrzeuge und könnte in Deutschland eine niedrige fünfstellige Zahl von Autos erfassen.

Auswirkungen für den Elektroauto-Markt

Für die betroffenen Kunden kann die Ladebegrenzung vorübergehend Reichweite und Alltagstauglichkeit einschränken. Zugleich zeigt der Vorgang, dass Batteriequalität und Lieferketten bei Elektrofahrzeugen zentrale Sicherheits- und Haftungsfragen darstellen. Wie viele Autos europaweit betroffen sind und wann die endgültige Abhilfe erfolgt, soll mit der Aktivierung der Aktionen in Abstimmung mit den Behörden geklärt werden.

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