VW-Tarifvertrag: Betriebsrat erzwingt Überprüfungsgespräche bis Ende September
Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Konflikt um die wirtschaftliche Neuausrichtung der Volkswagen AG verschärft die Arbeitnehmerseite den Druck auf das Management. Wie am 11. September 2026 bekannt wurde, nutzen der Betriebsrat und die IG Metall eine spezielle Revisionsklausel aus dem bestehenden Zukunftstarifvertrag, um den Vorstand zu offiziellen Überprüfungsgesprächen über den geplanten Sparkurs zu zwingen. Die IG-Metall-Tarifkommission hat diesen Schritt einstimmig beschlossen.
Nutzung der Revisionsklausel und Fristsetzung
Grundlage für das Vorgehen ist der Paragraph 7 des Zukunftstarifvertrags. Diese Klausel erlaubt es den Vertragsparteien, bei grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einmal pro Quartal ein Überprüfungsgespräch einzufordern. Die Gewerkschaft fordert nun, dass diese Gespräche bis Ende September 2026 aufgenommen werden.
Sollte in den Verhandlungen keine Einigkeit erzielt werden, sieht das Regelwerk weitere Eskalationsstufen vor. Gemäß Paragraph 30.1.2 des Manteltarifvertrags (MTV) ist für solche Fälle die Anrufung einer Schlichtungsstelle vorgesehen. Damit unterstreichen die Arbeitnehmervertreter ihren Anspruch auf eine formale Mitsprache bei den weitreichenden Umbaumaßnahmen des Konzerns.
Fokus auf Beschäftigungssicherung und Vertragstreue
Bezirksleiter Thorsten Gröger stellte klar, dass es der IG Metall nicht um neue Forderungen gehe, sondern primär um die Einhaltung bestehender Zusagen. Er betonte, dass die geltenden Vertragsbestimmungen sowie die vereinbarte Beschäftigungssicherung für die Belegschaft unangetastet bleiben müssten.
Auch Betriebsratschefin Daniela Cavallo verwies auf die bereits erbrachten Vorleistungen der Beschäftigten. Sie erklärte, dass die weitreichenden Zugeständnisse der Belegschaft aus dem Jahr 2024 keinesfalls zum Nulltarif erfolgt seien. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, wurde zudem eine Aktion in Hannover angesetzt.
Die Unternehmensleitung von Volkswagen reagierte grundsätzlich offen auf den Vorstoß und begrüßte den Schritt der Arbeitnehmerseite, in den formalen Dialog zu treten.
Wirtschaftliche Herausforderungen und Renditeziele
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Trotz der im Dezember 2024 beschlossenen Sparmaßnahmen sieht der Vorstand weiterhin erheblichen Handlungsbedarf. Das Unternehmen erklärte, dass die Ende 2024 eingeleiteten Schritte nicht ausreichten, um die angestrebte operative Umsatzrendite von 9 Prozent zu erreichen. Wie aus aktuellen Finanzdaten hervorgeht, lag diese Rendite im ersten Halbjahr lediglich bei 3,80 Euro je 100 Euro Umsatz.
Der am 20. Dezember 2024 geschlossene Zukunftstarifvertrag sah ursprünglich den Abbau von 35.000 Stellen in Deutschland bis zum Jahr 2030 vor. Im Gegenzug wurde eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2030 vereinbart, die betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen ausschließt.
Dieser Vertrag ist laut den Vereinbarungen frühestens Ende 2030 kündbar. Dennoch sieht ein neuerer Beschluss des Aufsichtsrats vor, weltweit insgesamt rund 50.000 Stellen zu streichen, wovon etwa die Hälfte auf Standorte in Deutschland entfallen könnte.
Unsicherheit an den Standorten und finanzielle Risiken
Besonders kritisch stellt sich die Lage für mehrere deutsche Produktionsstandorte dar. Für die Werke in Emden, Zwickau und Hannover sowie den Audi-Standort in Neckarsulm gibt es laut Unternehmensangaben derzeit keine wettbewerbsfähige Folgebelegung nach dem Auslaufen der aktuellen Modelle.
Ein umfassendes Konzept für die zukünftige europäische Produktionsstruktur soll bis Mitte 2027 vorgelegt werden. Das Ende der Produktion in den betroffenen Werken ist für den Zeitraum zwischen 2031 und 2034 terminiert.
Ohne tragfähige Anschlussregelung drohen ab 2031 Milliarden-Zahlungen an die Belegschaft — und der Aufsichtsrat prüft bereits rund 50.000 Stellen weltweit. Dieser Leitfaden zeigt HR-Leitern und Betriebsräten, wie sie Beschäftigungssicherung und Sparziele sauber gegeneinander abwägen. Checkliste Beschäftigungssicherung jetzt sichern
Sollte bis zum Jahr 2031 keine tragfähige Anschlussregelung gefunden werden, drohen Volkswagen massive finanzielle Belastungen in Form von Milliarden-Zahlungen an die Beschäftigten. Eine Sonderrolle nimmt das Werk Osnabrück ein: Dort soll die Automobilproduktion bereits im Jahr 2027 enden. Geplant ist eine Umwandlung des Standorts in ein Kompetenzzentrum für Sicherheits- und Verteidigungslösungen.
An den Finanzmärkten sorgten die Nachrichten für leichte Kursverluste. Die VW-Aktie notierte zuletzt bei 80,42 Euro, was einem Rückgang von 0,94 Prozent entspricht.
