Ryanair siegt erneut im Streit um Corona-Beihilfen
07.02.2024 - 12:04:06Im Streit um Beihilfen fĂŒr die Fluggesellschaft KLM hat der Konkurrent Ryanair einen Sieg vor dem EU-Gericht errungen. Die EU-Kommission hĂ€tte die milliardenschweren Hilfen der Niederlande fĂŒr die Airline nicht genehmigen dĂŒrfen, entschieden die Richter in Luxemburg. Es ist nicht die erste Entscheidung dieser Art. So hatte Ryanair unter anderem schon erfolgreich gegen Corona-Staatshilfen fĂŒr die Lufthansa geklagt.
Die EU-Kommission hatte 2020 eine staatliche Beihilfe der Niederlande in Höhe von 3,4 Milliarden Euro an KLM genehmigt. Mit dem Darlehen und einer staatlichen Garantie fĂŒr ein Bankdarlehen sollte dem Unternehmen wĂ€hrend der Corona-Pandemie unter die Arme gegriffen werden. Das Gericht der EU erklĂ€rte diese Genehmigung jedoch fĂŒr nichtig. Die EU-Kommission erlieĂ daraufhin einen neuen Beschluss - der nun wieder kassiert wurde.
Die BrĂŒsseler Behörde habe nĂ€mlich die BegĂŒnstigten der Beihilfe falsch bestimmt, so die Richter. Die Holding Air France-KLM und Air France - zwei Gesellschaften des Konzerns Air France-KLM - wurden nicht zum Kreis der BegĂŒnstigten gezĂ€hlt. Nach Ansicht des Gerichts könnten sie aber zumindest mittelbar von den Beihilfen profitieren.
Die Lufthansa hat die Hilfen lĂ€ngst zurĂŒckgezahlt
Wenn ein Land der EU ein Unternehmen subventionieren will, prĂŒft die EU-Kommission, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Die EU hatte ihre Regeln fĂŒr solche Beihilfen wĂ€hrend der Corona-Pandemie erheblich gelockert, trotzdem musste die EU-Kommission die Hilfen genehmigen.
Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europĂ€ischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Ryanair strengte bereits mehrere Verfahren gegen die Genehmigung von Corona-Beihilfen an. Im Mai hatte das Gericht auf Klage der irischen Fluglinie die Kommissionserlaubnis fĂŒr staatliche Corona-Hilfen fĂŒr die Lufthansa als unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Diese geht allerdings noch vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof gegen das Urteil vor, weswegen der Fall noch nicht endgĂŒltig geklĂ€rt ist. Wenn es bei den Entscheidungen bleibt, mĂŒssten die Staaten die Staatshilfe zurĂŒckfordern. Die Lufthansa hat die Staatshilfen nach Angaben des Unternehmens allerdings bereits zurĂŒckgezahlt.


