Wärmepumpenstrom: Stiftung Warentest findet Tarife unter 22 Cent
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 18:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Verbraucher können ihre Heizstromkosten mit speziellen Tarifen spürbar senken. Nach einer vier Monate langen Preisbeobachtung hat die Stiftung Warentest aktuelle Analysen zum Markt für Wärmepumpenstrom vorgelegt. Günstige Wärmepumpentarife lagen im Durchschnitt bei unter 22 Cent pro Kilowattstunde. Im Vergleich dazu bewegte sich regulärer Haushaltsstrom bei rund 30 Cent pro Kilowattstunde, wie n-tv.de am 8. Oktober 2026 berichtete.
In Deutschland heizen rund 2 Millionen Haushalte mit einer Wärmepumpe. Schon geringe Preisunterschiede schlagen sich bei den Heizkosten deutlich nieder: Bei einer Differenz von 5 Cent pro Kilowattstunde und einem Jahresverbrauch von 6000 Kilowattstunden ergibt sich laut dem Rechenbeispiel der Stiftung Warentest eine Ersparnis von 300 Euro.
Zählertechnik und Installationszeitpunkt bestimmen den Arbeitspreis
Voraussetzung für die günstigsten Konditionen ist in der Regel ein separater Wärmestromzähler. Für Anlagen, die vor 2024 installiert wurden, ermittelte die Stiftung Warentest einen Preis von 21,83 Cent pro Kilowattstunde im Tarif „Simply Green 12“ der Energy Market Solutions GmbH.
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Für neuere Anlagen lag der Preis im Angebot „Wemag Ökostrom Wärmepumpe Modul 2“ bei 21,38 Cent pro Kilowattstunde. Bei beiden Berechnungen wurde die jeweilige Grundgebühr anteilig eingerechnet.
Wie Alica Verwiebe von der Stiftung Warentest erläuterte, hängt die Tarifwahl seit Anfang 2024 vom Inbetriebnahmedatum und der jeweiligen Verbrauchsmessung ab. Für neuere Anlagen gelten zudem geänderte netztechnische Vorgaben: Die Netzbetreiber dürfen diese im Bedarfsfall drosseln, aber nicht mehr komplett abschalten, wobei eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt gewährleistet bleiben muss.
Gesetzliche Module nach Paragraf 14a EnWG
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Ein wesentlicher Hebel für die Preisgestaltung sind die Netzentgelte, die etwa 25 Prozent des Strompreises ausmachen. Gemäß Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes stehen Betreibern steuerbarer Verbrauchseinrichtungen verschiedene Abrechnungsmodelle zur Verfügung:
Das Modul 1 sieht eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte um 110 bis 190 Euro im Jahr vor, bezogen auf den Stand von 2023. Das Modul 2 ermöglicht bei vorhandenem separatem Zähler eine Netzkosten-Reduktion von 60 Prozent.
Das Modul 3 umfasst zeitvariable Netzentgelte, setzt für die Abrechnung allerdings einen Smart Meter voraus. Haushalte müssen daher ihre bestehende Messtechnik und das Inbetriebnahmedatum ihrer Anlage genau prüfen, um das passende Tarifmodell auszuwählen.

