E-Zigaretten, Gesetzespanne

Warum E-Zigaretten plötzlich steuerfrei sein könnten

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 06:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Eine Gesetzespanne des Bundesfinanzministeriums hat nach EinschĂ€tzung von Branchenvertretern dazu gefĂŒhrt, dass die Tabaksteuer auf E-Zigaretten versehentlich weggefallen ist.

"Das neue Gesetz hat das alte Gesetz verfrĂŒht ersetzt, und im neuen Gesetz steht fĂŒr 2026 kein Steuersatz fĂŒr Vaping-Liquids - nach dem Wortlaut des Gesetzes sind sie damit jetzt steuerfrei", sagt Dustin Dahlmann vom BĂŒndnis fĂŒr Tabakfreien Genuss (BfTG). Jan MĂŒcke vom Branchenverband BVTE sieht es genauso. Zuvor hatte die "Bild" Juristen zitiert, die ebenfalls diese Rechtsauffassung vertreten.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums widerspricht der Rechtsauffassung. Sein Ministerium hatte zwar einen Fehler eingerĂ€umt, wodurch die gesetzliche Regelung verfrĂŒht in Kraft getreten sei. "Aber der Wille des Gesetzgebers ist klar und wir wenden weiter die alten SteuersĂ€tze an." Es sei eine Korrektur des Fehlers angestoßen worden.

In der Tabak- und Vaping-Branche ist das UnverstĂ€ndnis groß. "Das Finanzministerium hat ein Chaos angerichtet und muss es jetzt sofort beseitigen", Ă€rgert sich BfTG-Chef Dahlmann. Der Fehler hĂ€tte auffallen mĂŒssen.

Was das fĂŒr Verbraucher bedeutet

Ob Vaping-Produkte nach geltender Rechtslage tatsĂ€chlich steuerfrei sind oder nicht, hat fĂŒr Verbraucher vermutlich keine Folgen. Denn: "Wir raten niemandem, jetzt Produkte ohne Steuer zu verkaufen", sagt Branchenvertreter Dahlmann. "Es ist bekannt, dass das so nicht gewollt ist."

Ein steuerfreier Verkauf wĂ€re ohnehin kaum praktikabel, schließlich liege in den GeschĂ€ften und in Lagern der Online-HĂ€ndler noch die Ware mit den alten Steuerzeichen. Die Steuerzeichen seien vorfinanziert, also schon bezahlt. Das Steuerzeichen zu entfernen, das Produkt steuerfrei zu verkaufen und das Steuerzeichen spĂ€ter zurĂŒckzugeben, um eine RĂŒckzahlung zu bekommen, wĂ€re weder ratsam noch gut umsetzbar. "Es war ein Fehler des Finanzministeriums, der nie so gewollt war - es war also auch nie so gewollt, Liquids steuerfrei zu stellen."

Horst Winkler vom Verband des eZigarettenhandels (VdeH) geht ebenfalls davon aus, dass bis zum Jahresende alles beim Alten bleibt. "Der Wille des Gesetzgebers ist hier wohl maßgeblich." Er Ă€rgert sich ĂŒber "Dilettantismus" des Bundesfinanzministeriums. Das Ministerium solle kurzfristig fĂŒr Rechtssicherheit sorgen.

Das Ministerium möchte seinen Fehler bald beseitigen

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte in Berlin, eine Korrektur des Gesetzes sei bereits angestoßen, das genaue Vorgehen werde aber noch abgestimmt. Man strebe ein Berichtigungsverfahren nach Paragraf 61 der gemeinsamen GeschĂ€ftsordnung der Bundesministerien an. Damit können "Druckfehler und offenbare Unrichtigkeiten" mit Zustimmung des BundestagsprĂ€sidenten und des BundesratsprĂ€sidenten korrigiert werden.

Das novellierte Tabaksteuergesetz war am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Zum Erstaunen der Branche stand in dem Gesetz, dass es nicht erst am 1. Januar in Kraft tritt, sondern schon am Mittwoch. Das fĂŒhrte dazu, dass bei Tabakzigaretten schlagartig ein viel höherer Steuersatz galt und die Hersteller ihre Produktion eigentlich hĂ€tten einstellen mĂŒssen. Das Ministerium erkannte aber seinen Fehler und verschickte ein Schreiben an die BranchenverbĂ€nde. Die Generalzolldirektion sei informiert worden - die Tabakfirmen dĂŒrfen den Handel also weiter beliefern.

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