Weiterbildungszeit: Neue Regeln für Arbeitnehmer ab Juni 2026
13.06.2026 - 02:01:39 | boerse-global.de
Seit dem 8. Juni 2026 gilt die Weiterbildungszeit als Nachfolger der Bildungskarenz. Die Reform bringt strengere Regeln, weniger Budget und höhere Hürden für Arbeitnehmer.
Das neue Modell ersetzt die bisherige Bildungskarenz, die jährlich über 500 Millionen Euro kostete. Künftig stehen nur noch 150 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Anträge können seit dem 8. Juni beim AMS gestellt werden.
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Arbeitgeber müssen mitzahlen
Die Finanzierung hat sich grundlegend geändert. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als 3.465 Euro brutto im Monat, muss der Arbeitgeber 15 Prozent der Beihilfe übernehmen.
Die Förderung für Arbeitnehmer liegt zwischen 1.286 und 2.163 Euro monatlich. Das entspricht einem Tagessatz von mindestens 41,49 Euro. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht – der Arbeitgeber muss zustimmen.
Strengere Regeln für Antragsteller
Wer die Weiterbildungszeit nutzen will, muss zwölf Monate durchgehend vollzeit beim selben Arbeitgeber beschäftigt sein. Für Akademiker mit Master oder Diplom gilt: vier Jahre versicherungspflichtige Tätigkeit.
Die direkte Anbindung an eine Elternkarenz ist nicht mehr möglich. Gefördert werden nur Ausbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Die Mindestausbildungszeit beträgt 20 Wochenstunden. Bei Betreuungspflichten für Kinder sinkt die Grenze auf 16 Stunden. Studierende müssen dem AMS 20 ECTS-Punkte pro Semester nachweisen.
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Neue Regelungen in den Bundesländern
Sachsen führt ab dem 1. Januar 2027 eine Qualifizierungszeit ein. Drei Tage Bildungsfreistellung pro Jahr sind dann gesetzlich verankert. Mehr als 55.000 Bürger unterstützten den Volksantrag.
Auf Bundesebene wurde am 11. Juni eine Änderung für Immobilienmakler beschlossen. Sie müssen sich künftig nicht mehr regelmäßig weiterbilden. Für Immobilienverwalter bleibt die Pflicht bestehen.
Die Bundesregierung erwartet durch den Wegfall bürokratischer Auflagen – wie der Abschaffung des Heizungslabels für Schornsteinfeger – eine jährliche Entlastung von rund 45 Millionen Euro.
Hessen reformiert sein Schulgesetz: Ab dem Schuljahr 2027/28 startet die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (Büa) mit rund 90 Standorten für mehr als 12.000 Schüler. Gleichzeitig gilt die Altersermäßigung für Lehrkräfte künftig erst ab 60 Jahren.
