Wettbewerb, Amazon

Amazon klagt am BGH gegen hÀrtere Wettbewerbskontrolle

27.06.2023 - 05:34:27 | dpa.de

Welche Macht hat Amazon im Online-Einzelhandel? Extrem viel, meint das Bundeskartellamt - und stellt den Konzern unter verschÀrfte Wettbewerbsaufsicht. In der Folge zieht Amazon vor den BGH.

Zum ersten Mal befasst sich der BGH mit Amazon als Unternehmen mit Â«ĂŒberragender marktĂŒbergreifender Bedeutung fĂŒr den Wettbewerb». - Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Amazon wehrt sich am Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, den Online-Riesen hĂ€rter in die Mangel zu nehmen. Der Kartellsenat in Karlsruhe verhandelt heute erstmals ĂŒber eine Beschwerde gegen die Einstufung als Unternehmen mit Â«ĂŒberragender marktĂŒbergreifender Bedeutung fĂŒr den Wettbewerb».

Diese Entscheidung verschafft der Behörde mehr Möglichkeiten, bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Wann ein Urteil gesprochen wird, ist unklar.

«Bedeutender Unterschied zur bisherigen Missbrauchsaufsicht»

Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktĂŒbergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefĂ€hrden. Das kann sich auch auf MĂ€rkte beziehen, auf denen die Unternehmen (noch) nicht marktbeherrschend sind. «Das ist ein bedeutender Unterschied zur bisherigen Missbrauchsaufsicht und erlaubt dem Bundeskartellamt, auch frĂŒhzeitig einzugreifen, um die MĂ€rkte offen zu halten, Innovationen zu fördern und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schĂŒtzen», heißt es seitens der Behörde.

Untersagt werden können zum Beispiel Selbstbevorzugung, also die Bevorzugung von eigenen Angeboten gegenĂŒber denen von Wettbewerbern, das Aufrollen neuer MĂ€rkte - wenn es darum geht, die eigene Marktstellung auf neuen MĂ€rkten etwa durch BĂŒndelangebote schnell auszubauen -, sowie das Ausnutzen von Datenmacht.

Kartellamt: Amazon «zentraler SchlĂŒsselspieler»

WĂ€hrend die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta eine entsprechende Einstufung akzeptierten, legten Amazon und Apple Klage ein. Eine Besonderheit ist, dass der BGH direkt ĂŒber diese Beschwerden von Unternehmen entscheidet und nicht wie sonst zunĂ€chst in erster Instanz das Oberlandesgericht DĂŒsseldorf. Das soll ermöglichen, dass finale gerichtliche Entscheidung frĂŒher vorliegen.

Im Fall von Amazon befand das Kartellamt im Juli 2022, der Konzern sei «zentraler SchlĂŒsselspieler im Bereich des E-Commerce». Seine Angebote unter anderem als HĂ€ndler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter seien zu einem digitalen Ökosystem verbunden.

Amazon sieht das anders. Ein Sprecher erklĂ€rte zu der Beschwerde: «Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tĂ€tig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline.» Amazon sei in erster Linie ein EinzelhĂ€ndler, und der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz sei fĂŒr das Jahr 2022 durch den Handelsverband Deutschland auf nur 13,4 Prozent geschĂ€tzt worden.

Behörde prĂŒft mögliche Einflussnahme

«Wir konkurrieren mit vielen etablierten, erfolgreichen deutschen und internationalen Unternehmen - und das gilt gleichermaßen fĂŒr unsere GeschĂ€fte in anderen Branchen», teilte der Sprecher weiter mit. Amazon habe in Deutschland in den vergangenen elf Jahren 48,5 Milliarden Euro investiert, arbeite eng mit der lokalen Forschung zusammen und beschĂ€ftige mehr als 36.000 Menschen. Kleine und mittlere Unternehmen, die bei Amazon verkaufen, beschĂ€ftigten mehr als 160.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Deutschland.

Schon vor der GesetzesĂ€nderung hatte die Bonner Behörde damit begonnen, eine mögliche Einflussnahme Amazons auf HĂ€ndlerpreise zu prĂŒfen sowie mögliche Benachteiligungen von MarktplatzhĂ€ndlern durch verschiedene Instrumente wie Vereinbarungen zwischen Amazon und Herstellern, die DritthĂ€ndler vom Verkauf von (Marken-)Produkten ausschließen könnten. Beide Verfahren wurden erweitert, nachdem das Kartellamt die marktĂŒbergreifenden Bedeutung festgestellt hatte.

Zum ersten Mal befasst sich nun der BGH mit der Modernisierung und StĂ€rkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht; das Apple-Verfahren ist anhĂ€ngig, bei Microsoft wurde die PrĂŒfung Ende MĂ€rz eingeleitet. Unter anderem wird es heute darum gehen, ob die GesetzesĂ€nderung mit EU-Recht und der Verfassung konform geht.

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