Europa, EU

EU-Kommission will EssensabfÀlle stÀrker verringern

05.07.2023 - 16:26:45 | dpa.de

Weltweit werden Lebensmittel verschwendet. Die Vereinten Nationen wollen den MĂŒll bei Verbrauchern und im Handel bis 2030 halbieren. Um das zu erreichen, prĂ€sentiert die EU-Kommission neue Regeln.

Ein Mitarbeiter eines Supermarktes bringt Obst zu einem MĂŒllcontainer. - Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Mit neuen Maßnahmen fĂŒr die Vermeidung von EssensabfĂ€llen will die EU-Kommission den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung vorantreiben. So sollen die EU-LĂ€nder bis 2030 LebensmittelabfĂ€lle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch etwa zuhause oder in Restaurants entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduzieren. Das geht aus am Mittwoch in BrĂŒssel prĂ€sentierten GesetzesvorschlĂ€gen hervor. LebensmittelmĂŒll, der in Herstellung und Verarbeitung entsteht, soll um 10 Prozent verringert werden.

Kommissionsangaben zufolge entstehen in der EU jÀhrlich fast 59 Millionen Tonnen LebensmittelabfÀlle - rund 130 Kilogramm pro Kopf. Das entspreche einem Wert von geschÀtzt 132 Milliarden Euro. Demnach fÀllt mit 53 Prozent mehr als die HÀlfte der AbfÀlle in Haushalten an, gefolgt von 20 Prozent im Verarbeitungs- und Produktionssektor.

Die EU will das globale Ziel fĂŒr nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) der Vereinten Nationen erreichen und die Pro-Kopf-LebensmittelabfĂ€lle bei Verbrauchern und im Handel bis 2030 halbieren. Weiterhin sollen die LebensmittelabfĂ€lle entlang der Produktions- und Lieferkette verringert werden. Mit den Überarbeitungen der sogenannten EU-Abfallrahmenrichtlinie soll der Fortschritt beim Erreichen dieser Ziele beschleunigt werden.

Auch Altkleider im Visier

Daneben will die Kommission mit den Neuerungen KleidungsabfĂ€lle reduzieren. Auch sie belasteten die natĂŒrlichen Ressourcen. «Rund 78 Prozent der TextilabfĂ€lle werden von den Verbrauchern nicht getrennt gesammelt und landen im HausmĂŒll.» In der EU entstehen demnach pro Jahr rund 12,6 Millionen Tonnen TextilmĂŒll. Kleidung und Schuhe allein machten 5,2 Millionen Tonnen aus - 12 Kilogramm pro Kopf.

Daher sollen nach dem Willen der Behörde Hersteller die Verantwortung fĂŒr den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten ĂŒbernehmen. So sollen die Produzenten die Kosten fĂŒr die Bewirtschaftung von TextilabfĂ€llen tragen, «was ihnen auch Anreize gibt, AbfĂ€lle zu reduzieren und die KreislauffĂ€higkeit von Textilprodukten zu erhöhen, indem sie von Anfang an bessere Produkte entwickeln».

EU-weite Vorschriften fĂŒr die Hersteller schafften gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und gewĂ€hrleisteten die Anwendung des Verursacherprinzips, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius. «Diese Initiative wird Investitionen in die Infrastruktur fĂŒr die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien vorantreiben, lokale ArbeitsplĂ€tze schaffen und Innovationen in allen Phasen des Lebenszyklus von Textilien fördern.»

Gebrauchte Kleidung soll getrennt gesammelt werden

Vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kam Zustimmung zu den KommissionsplĂ€nen. «Die geplante erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich ist notwendig, um dem Fast-Fashion-Trend mit seinem hohen Ressourcenverbrauch effektiv zu begegnen», sagte ein Sprecher. Gerade vor dem Hintergrund der ab 2025 geltenden Pflicht, Alttextilien getrennt zu sammeln, sei eine Mitfinanzierung der Hersteller begrĂŒĂŸenswert. Jedoch geschehe dies oft in Zusammenarbeit mit kommunalen Abfallwirtschaftsunternehmen. «Deswegen muss die gesamte kommunal-gemeinnĂŒtzige Sammelstruktur ebenfalls durch die Hersteller finanziell unterstĂŒtzt werden.» Ab 2025 sollen in Europa Textilien wie gebrauchte Kleidung getrennt gesammelt werden.

DarĂŒber hinaus will die Kommission den illegalen Export von KleidungsmĂŒll anpacken. «Das neue Gesetz wĂŒrde klarstellen, was Abfall ist und was als wiederverwendbare Textilien gilt, um die Praxis der Ausfuhr von AbfĂ€llen zu unterbinden, die als zur Wiederverwendung bestimmt getarnt sind», hieß es.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, mĂŒssen sie noch von den EU-LĂ€ndern und dem Parlament verhandelt werden.

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