EuGH-Urteil, Kindererziehungszeiten

EuGH-Urteil: Kindererziehungszeiten im EU-Ausland zĂ€hlen fĂŒr Rente

22.02.2024 - 14:58:54

Wer seine Kinder in einem anderen EU-Land erzieht, kann diese Zeiten grundsÀtzlich auf die Rente in seinem Heimatland anrechnen lassen.

Hintergrund der Entscheidung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) von Donnerstag ist eine Klage einer Deutschen, die lange Zeit in den Niederlanden gewohnt und dort ihr zwei Kinder großgezogen hatte. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ihre Kindererziehungszeiten im Nachbarland bei ihrer Rente nicht berĂŒcksichtigt (Rechtssache C-283/21).

Die Luxemburger Richter begrĂŒndeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass jeder EU-BĂŒrger frei in den Mitgliedstaaten leben und arbeiten darf. Bei der KlĂ€gerin bestehe eine hinreichende Verbindung zwischen der Erziehungszeit im Ausland und den Versicherungszeiten im Heimatland. Die Frau habe zwar weder direkt vor noch nach der Erziehung ihrer Kinder in Deutschland gearbeitet, habe aber eine Ausbildung in Deutschland absolviert. Zudem habe sie nach der Kindererziehung einen Job in Deutschland gehabt und RentenbeitrĂ€ge gezahlt. Eine endgĂŒltige Entscheidung zu dem konkreten Fall Streitfall trifft nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und berĂŒcksichtigt dabei das EuGH-Urteil.

Bereits im Juli 2022 hatte der EuGH in einem Ă€hnlichen Fall entschieden, dass eine Österreicherin, die ihre Kinder in Belgien und Ungarn betreute, ohne dort zu arbeiten, RentenansprĂŒche in ihrer Heimat hat. Auch die damalige KlĂ€gerin hatte vor und nach der Kindererziehungszeit im Ausland in Österreich gearbeitet.

@ dpa.de