WerkstÀtten-Lohn, BeschÀftigte

WerkstÀtten-Lohn: 300.000 BeschÀftigte verdienen 233 Euro monatlich

17.06.2026 - 19:48:38 | boerse-global.de

Ein KlĂ€ger fordert vor Gericht gleichen Lohn fĂŒr Werkstatt-Arbeit. Parallel dazu wĂ€chst der Druck auf das System der BehindertenwerkstĂ€tten.

Werkstatt-BeschÀftigte klagen auf Mindestlohn-Gleichstellung
WerkstĂ€tten-Lohn - HĂ€nde zĂ€hlen einen kleinen Stapel Euro-Banknoten vor dem unscharfen Hintergrund einer Werkstatt. Fokus auf geringes Einkommen. 17.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Rund 300.000 BeschĂ€ftigte in deutschen WerkstĂ€tten fĂŒr Menschen mit Behinderung (WfBM) verdienen im Schnitt 233 Euro im Monat. Der allgemeine Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro.

JĂŒrgen Linnemann will das nicht lĂ€nger hinnehmen. Der 57-JĂ€hrige arbeitet seit vier Jahrzehnten in einer Werkstatt und klagt vor dem Arbeitsgericht MĂŒnster auf Gleichstellung mit regulĂ€ren Arbeitnehmern. Sein monatlicher Lohn: 195 Euro. UnterstĂŒtzt wird er von der Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Sozialhelden.

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Das Problem: BeschĂ€ftigte in WerkstĂ€tten stehen in einem „arbeitnehmerĂ€hnlichen RechtsverhĂ€ltnis“. Das schließt den Anspruch auf Mindestlohn aus. Eine Entscheidung des Gerichts wird fĂŒr Anfang September erwartet.

Kritik am System der Auftragsvergabe

Doch nicht nur die Entlohnung steht in der Kritik. Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der WerkstÀtten geraten zunehmend unter Druck. Unternehmen sparten 2022 rund 84 Millionen Euro an Ausgleichsabgaben, indem sie AuftrÀge an die Einrichtungen vergaben.

Kritiker sehen darin ein System, das BeschĂ€ftigung fördert, aber eine angemessene VergĂŒtung der tatsĂ€chlichen Leistung erschwert.

Dialogprozess beendet – VerbĂ€nde schlagen Alarm

Parallel zum juristischen Verfahren endete am Dienstag der „Dialogprozess Eingliederungshilfe“ zwischen Bund, LĂ€ndern und Kommunen. Die Ergebnisse stoßen bei Branchenvertretern auf scharfe Ablehnung.

Christof Schaefers vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt davor, die Eingliederungshilfe als Instrument zur Haushaltskonsolidierung zu missbrauchen. Geplant sind unter anderem stÀrkere Pauschalierung von Leistungen und Gruppenangebote als Standard.

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Auch die freie Wahl des Wohnortes könnte kĂŒnftig unter strengeren Kostenvorbehalt fallen. Der evangelische Bundesfachverband fĂŒr Teilhabe (BeB) startete unter dem Motto „Nicht am Menschen sparen“ eine Kampagne. Verbandsvorsitzender Frank Stefan betont: Einsparungen in diesem Bereich schmĂ€lern direkt die LebensqualitĂ€t der Betroffenen. Gefordert werden stattdessen BĂŒrokratieabbau und Digitalisierung.

RĂŒckschlag beim Behindertengleichstellungsgesetz

Die Debatte wird durch Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verschĂ€rft. Aus dem aktuellen Kabinettsentwurf strich die Regierung eine geplante Beweislasterleichterung. Diese hĂ€tte es Betroffenen ermöglicht, Diskriminierung durch bloße Glaubhaftmachung rechtlich geltend zu machen.

Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland (SoVD) spricht von einem RĂŒckschlag fĂŒr die Rechte von rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung. Das Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Soziales verweist auf die Ergebnisse der Ressortabstimmung. Eine öffentliche Anhörung im Ausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales ist fĂŒr den 22. Juni angesetzt.

Positive Signale trotz Spannungen

Trotz aller Konflikte gibt es auch Fortschritte. In Diepholz grĂŒndete sich das Inklusionsunternehmen „ZusammenWerk“. Bis zu 50 Prozent der Stellen sind dort mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzt.

Am 24. September findet erneut der bundesweite Aktionstag „Schichtwechsel“ statt. Menschen mit und ohne Behinderung tauschen ihre ArbeitsplĂ€tze – im Vorjahr beteiligten sich rund 4.800 Personen.

Auch auf staatlicher Ebene tut sich etwas: Sachsen hat als fĂŒnftes Bundesland seine Verfassung in Leichte Sprache ĂŒbersetzt. LandtagsprĂ€sident Alexander Dierks nennt das einen wichtigen Schritt zur Selbstbestimmung – auch wenn die Standardversion weiterhin allein rechtsgĂŒltig bleibt.

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