WhatsApp-Einladung, Gericht

WhatsApp-Einladung: Gericht kippt 4.750-Euro-Umlage wegen fehlender Tagesordnung

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 23:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Provinzgericht Palma erklärte eine Umlage für unwirksam, weil Tagesordnung und Kostenunterlagen fehlten.
Leerer Innenhof eines mediterranen Wohnkomplexes mit weißer Architektur und klaren Linien unter blauem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Einberufung einer Eigentümerversammlung über einen Kurznachrichtendienst ist unwirksam, wenn dabei grundlegende formale Vorgaben wie die Übermittlung einer Tagesordnung missachtet werden. Das hat das Provinzgericht Palma de Mallorca entschieden und einen entsprechenden Umlagebeschluss für nichtig erklärt.

Formfehler bei der Ankündigung führen demnach dazu, dass darauf basierende finanzielle Forderungen gegen Miteigentümer rechtlich keinen Bestand haben.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Sonderumlage in Höhe von 4.750 Euro je Eigentümer. Diese Summe sollte zur Begleichung von Baukosten dienen, die sich im Jahr 2022 auf rund 36.500 Euro zur Beseitigung von Wasserschäden belaufen hatten.

Die Zusammenkunft der Eigentümergemeinschaft war allerdings lediglich per Kurznachricht über WhatsApp initiiert worden, ohne den Empfängern vorab eine Tagesordnung mitzuteilen. Das Gericht sah darin einen eindeutigen Verstoß gegen Artikel 16 des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal).

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Fehlende Unterlagen und mangelhafte Information

Gegen die Umlage hatten zwei neue Eigentümer der Liegenschaft geklagt. Diese hatten im Vorfeld wiederholt versucht, Einsicht in die zugrundeliegenden Zahlen und Gutachten zu erhalten. Unter anderem forderten sie mehrfach per rechtssicherem Einschreiben (Burofax) die Vorlage konkreter Budgets und technischer Berichte an.

Diese Dokumente wurden von der zuständigen Verwaltung beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt bereitgestellt. Die Kombination aus fehlender Tagesordnung bei der Einberufung und der verweigerten Information über die tatsächlichen Kosten der Baumaßnahmen führte letztlich zur Ungültigkeit der gesamten Beschlussfassung.

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Formvorschriften für digitale Einladungen

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Nutzung digitaler Kommunikationskanäle wie WhatsApp für Gemeinschaften zwar grundsätzlich zulässig bleibt, dies jedoch keineswegs von den gesetzlichen Formalien entbindet.

Um Anfechtungen und die Nichtigkeit weitreichender Beschlüsse zu verhindern, müssen auch Einladungen auf elektronischem Weg zwingend die vollständige Tagesordnung, den genauen Veranstaltungsort sowie Tag und Uhrzeit der Versammlung enthalten.

Werden diese Mindeststandards nicht eingehalten, können betroffene Eigentümer die dort beschlossenen Maßnahmen juristisch erfolgreich anfechten, da ihnen das Recht auf eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Willensbildung verwehrt bleibt.

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