Widerrufsrecht, Button-Pflicht

Widerrufsrecht: Neue Button-Pflicht fĂŒr Online-Shops ab heute

Veröffentlicht am: 18.06.2026 um 07:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab dem 19. Juni 2026 mĂŒssen HĂ€ndler eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. Fehlt der Button, drohen Abmahnungen und verlĂ€ngerte Fristen.

Neue Widerrufspflicht: Online-Shops brauchen ab Juni 2026 einen Button
Ein stilisiertes, blau leuchtendes VorhĂ€ngeschloss-Symbol ĂŒber einer digitalen BenutzeroberflĂ€che mit Datenströmen und Gesetzestexten. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 19. Juni 2026 wird es fĂŒr Online-Shops ernst. Mit dem neuen Paragrafen 356a im BGB mĂŒssen Unternehmen eine elektronische Widerrufsfunktion direkt auf ihrer Plattform anbieten. Die Regelung setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 um und betrifft nicht nur klassische HĂ€ndler, sondern auch SaaS-Anbieter, App-Betreiber und digitale Plattformen mit VerbrauchervertrĂ€gen.

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So muss der Widerrufsbutton aussehen

Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen: Der Button muss gut sichtbar platziert und eindeutig beschriftet sein. „Vertrag widerrufen" gilt als mögliche Kennzeichnung. Ein zweistufiger Prozess soll unbeabsichtigte Klicks verhindern. Kunden mĂŒssen nach der BetĂ€tigung ihre Daten eingeben können – wobei der Grundsatz der Datenminimierung gilt.

Pflicht ist auch die automatische EingangsbestĂ€tigung. Unternehmen mĂŒssen den Widerrufseingang unverzĂŒglich per E-Mail bestĂ€tigen. Ausnahmen gibt es fĂŒr B2B-GeschĂ€fte, individuell angefertigte Produkte und verderbliche Waren.

Branchenexperten warnen: Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, drohen nicht nur Abmahnungen. Die Widerrufsfristen fĂŒr betroffene VertrĂ€ge verlĂ€ngern sich dann automatisch.

DSGVO bleibt der Dauerbrenner

Neben der neuen Button-Pflicht mĂŒssen Unternehmen weiter die DatenschutzgrundsĂ€tze einhalten. Artikel 5 Absatz 2 DSGVO verlangt eine umfassende Rechenschaftspflicht. Fehlt die Dokumentation, werten Aufsichtsbehörden das bereits als Verstoß.

Zwingend erforderlich sind:
- Verzeichnis von VerarbeitungstÀtigkeiten (VVT) nach Artikel 30
- Konzepte zur Löschung von Daten
- Einwilligungsmanagement
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Bei Verarbeitungen mit hohem Risiko kommt eine Datenschutz-FolgenabschÀtzung (DSFA) nach Artikel 35 dazu.

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Meta vor Gericht: Business-Tools unter Beschuss

Wie teuer mangelnde Kontrolle werden kann, zeigen aktuelle Verfahren gegen Meta. Der Konzern erfasst mit Business-Tools auf Drittseiten Daten von Internetnutzern – auch ohne deren Facebook- oder Instagram-Konto. Die Oberlandesgerichte Dresden, MĂŒnchen und Hamm gaben KlĂ€gern recht.

Die Schadensersatzzahlungen liegen zwischen 750 und 10.000 Euro pro Fall. Der Bundesgerichtshof soll 2027 endgĂŒltig klĂ€ren. Parallel dazu nutzt Meta öffentliche BeitrĂ€ge fĂŒr KI-Training – es sei denn, Nutzer widersprechen explizit. VerbraucherschĂŒtzer haben bereits abgemahnt.

Digitalisierung auch bei Behörden

WĂ€hrend Unternehmen nachrĂŒsten, ziehen öffentliche Stellen nach. LandratsĂ€mter im Altenburger Land und Marburg-Biedenkopf bauen ihre Online-Angebote aus. Elterngeld, Kfz-Zulassung oder EinbĂŒrgerungsverfahren lassen sich digital beantragen. In Marburg-Biedenkopf liegt der Fokus auf Mehrsprachigkeit.

Im Bereich IT-Sicherheit wurden Mitte Juni die Gewinner des InfoSec Impact Award 2026 bekannt gegeben. BSI und NExT e.V. zeichneten Projekte aus, die Software-Lieferketten absichern oder spielerisch Cybersicherheit schulen.

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