FDP-Antrag gegen Ja von MV zu GrundgesetzÀnderung abgelehnt
21.03.2025 - 10:56:46Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Abstimmungsverhalten sei "wegen offensichtlicher UnbegrĂŒndetheit" verworfen worden, teilte das Landesverfassungsgericht am Freitag schriftlich mit.
Zuvor waren bereits die Liberalen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-WĂŒrttemberg und Bremen mit dem gleichen Ansinnen bei ihren Landesverfassungsgerichten gescheitert.
Die FDP in Schwerin hatte ihren Antrag damit begrĂŒndet, dass mit der Zustimmung der Landesregierung im Bundesrat zur geplanten GrundgesetzĂ€nderung in der Folge das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Ănderung der Landesverfassung verletzt werde. Doch vertraten die Richter die Auffassung, dass der Regierung kein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat vorgeschrieben werden könne, weder gerichtlich noch durch das Parlament.
"Allein die Landesregierung ist zur Entscheidung ĂŒber das Verhalten der Landesvertreter im Bundesrat berufen", hieĂ es in dem Schreiben zur BegrĂŒndung. Zwar sei es den Landesparlamenten nicht verwehrt, eine Regierung wegen des Verhaltens im Bundesrat parlamentarisch zur Verantwortung zu ziehen, doch könnten sie Bundesratsmitgliedern keine Weisungen erteilen. "Unterliegt die Landesregierung hinsichtlich ihres Abstimmungsverhaltens im Gesetzgebungsverfahren des Bundes keinen Weisungen oder Instruktionen durch das Landesparlament, ist auch das Landesverfassungsgericht nicht dazu befugt, die Mitglieder der Landesregierung im Bundesrat zu einer konkreten Stimmabgabe zu bestimmen", erklĂ€rte das höchste Gericht des Landes.
FDP-Landeschef RenĂ© Domke hatte das Vorgehen seiner Partei so begrĂŒndet: "Die geplante GrundgesetzĂ€nderung ist ein beispielloser Eingriff in die Rechte der LĂ€nder. Sie schwĂ€cht nicht nur die Schuldenbremse, sie hebelt auch Föderalismus und Gewaltenteilung aus."

